Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten KAP 2009

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten KAP 2009

    Hallo

    ich beabsichtige mit einer ESt Erklärung 2009 Werbungskosten für Kapitalerträge geltend zu machen. Mir ist bekannt, daß die geltenden Regelungen das bisher nicht zulassen.

    Beziehen will ich mich auf ein Musterverfahren des BdStZ vor dem FG Münster.

    http://www.steuerzahler.de/Abgeltungsteuer-Neues-Musterverfahren/31235c37595i1p911/index.html

    Kennt jemand den weiteren Verfahrensgang durch das FA für die Bearbeitung meiner Steuererklärung zu diesem Vorgang?

    #2
    AW: Werbungskosten KAP 2009

    wenn Einspruch eingelegt wird und um Ruhen des Verfahrens gebeten wird und diesem zugestimmt wird, wird man erst nach Entscheidung des BFH (ich gehe mal davon aus, dass der Fall noch eine Instanz weitergeht) und anschließender Entscheidung über eine Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt über deinen Fall entscheiden.
    oder was möchtest du wissen?

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten KAP 2009

      Danke erst mal Konsen eins;

      ich habe inszwischen selbst noch mal weitergelesen. Schwierig wird sein ein Ruhen des Verfahrens unter Bezugnahme auf das Verfahren beim FG Münster durchzusetzen.

      Ich selbst wohne im Bereich der OFD Ffm, also nicht Zuständigkeit FG Münster.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten KAP 2009

        Ob das Ruhen des Verfahrens schwierig wird, hat nichts damit zu tun, ob Sie im Bereich der OFD frankfurt oder FG Münster oder in der Gemeinde Kleinkleckersdorf leben. Solange das Verfahren "nur" vor einem Finanzgericht anhängig ist und (noch) nicht vor dem Bundesfinanzhof, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Verfahrensruhe, so dass vermutlich jedes Finanzamt das Einspruchsverfahren fortsetzen wird.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X