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    Werbungskosten

    Hallo, ich möchte dieses Jahr meine Einkommensteuererklärung zum ersten Mal selbst machen, soweit auch kein Problem, bis auf den Teil mit der Vermietung, ich habe eine Eigentumswohnung, die Vermietet ist, wenn ich jetzt alles so eingebe in der Software, muss ich ca. 2000 € nachzahlen.
    Ich hab jetzt mal in meinen alten Erklärungen nachgeschaut, da hat die Lohnsteuerhilfe bei Werbungskosten über 9000€ und einmal über 10000 € angegeben (Siehe Bilder). Egal welche Beträge ich zusammen rechne (Hausmeister etc.) ich komme nicht auf ein paar tausend Euro.
    Ist das evtl. der Freibetrag für Vermietung?
    Vielen dank schon mal.
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    Diese Galerie hat 4 Bilder

    #2
    Es gibt keinen Freibetrag für Vermietung. Nach deinen Bildern, die ich nur bedingt interpretieren kann, werden mit der Wohnung keine Überschüsse erzielt,

    die Vermietung kann deshalb nicht der Grund für eine Steuernachzahlung sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Schon einmal vielen Dank für die Antwort.
      Entschuldigung, dass ich nochmal (so doof) nachfrage, ich verstehe nicht, woher (Bild 1) der Betrag 10450 € her kommt. Ich hatte ja 6105 € Einnahmen durch meine Wohnung und von diesen werden diese 10450 € abgezogen. Ich hatte weder für meine Wohnung, noch für etwas anderes Ausgaben in dieser Höhe. Also konkret nochmal meine Frage: Wie kommt dieser hohe Betrag zustande?
      Vielen Dank

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        #4
        Wohnung und von diesen werden diese 10450 € abgezogen
        Ich habe ja schon geschrieben, dass ich die hochgeladenen Bilder nur bedingt interpretieren kann. Was sich hinter Hausw.: 7.485 alles

        verbirgt, weiß ich nicht. Mir kommt der Betrag jedenfalls ungewöhnlich hoch vor. Vielleicht enthält er fälschlich Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage

        oder es ist 2017 ein größerer Betrag aus der Instandhaltungsrücklage entnommen worden. Ohne Aufschlüsselung sieht man das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hausw = Hauswartung ??
          Schon komisch
          Vor allem bei etwa 7.000 Euro Einnahmen
          Das Finanzamt hat das wohl damals akzeptiert?

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