Moin, ich hoffe das Thema ist im richtigen Forum. Ich habe keine Genehmigung beantragt, es steht aber "Ihr Antrag vom....". Ich habe schon gegoogelt, es gibt Ist-Besteuerung und Soll-Besteuerung, ich habe aber nichts verstanden. Kann das jemand verständlich erklären?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten
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Zitat von HP Beitrag anzeigenich hoffe das Thema ist im richtigen Forum
Möglicherweise hast Du ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit angemeldet.
Was hast Du denn in Zeile 148 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung angegeben?
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Das Gewerbe habe ich schon seit Jahrzenten, ich weiß auch nicht welcher Fragebogen gemeint ist? Ich habe 2008 einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt, da gibt es keine Zeile 148. Es geht um die Berechnung der Umsatzsteuer ab 01.01.19, weil in 2018 der Umsatz unter 600.000 € war.
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Suchmaschiniere mal nach § 20 UStG und § 13 UStG (dort Absatz 1 Nr. 1 a Satz 1 und 1b). Üblicherweise hat Dein Steuererklärungsprogramm auch eine Hilfefunktion.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Einen Steuerberater habe ich nicht und die Gesetze kenne ich, stehen so auch in der Genehmigung, nur ich verstehe das nicht. Für mich stellt sich das so dar, für die Berechnung der Umsatzsteuer sollen oder dürfen die "vereinnahmten Entgelte" zugrunde gelegt werden, also die vereinnahmte MWST. (Vorsteuer) nur dann abführen wenn sie im entsprechenden Quartal auch geflossen sind.
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Was ist denn
Zitat von HP Beitrag anzeigenvereinnahmte MWST. (Vorsteuer)
Also, wenn Du keinen Antrag gestellt hast dann hat das Finanzamt irgendwie was falsch gemacht. Jedenfalls, mit Elster hat das sicher nichts zu tun!
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Einen Steuerberater habe ich nicht und die Gesetze kenne ich, stehen so auch in der Genehmigung, nur ich verstehe das nicht.
sobald die Rechnung an den Kunden raus ist. Bei der Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Istversteuerung) musst du die Umsatzsteuer
erst anmelden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat, in der Regel also später. Das kann aber durchaus der gleiche Voranmeldungszeitraum sein,
das hängt letztlich von den Zahlungsfristen ab, die du deinen Kunden einräumst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke Charlie, gut erklärt, ich habe immer schon die Variante Istversteuerung gewählt, da in der Regel Rg-Stellung und Zahlung bei der UST-Voranmeldung im gleichen Anmeldungszeitraum lag (Quartal). Hier gilt wahrscheinlich die freie Auswahl. Warum das nun genehhmigt wurde, auf meinen Antrag hin, den ich nicht gestellt habe, werde ich beim FA dann mal erfragen, ich wollte vorab nur gerne verstehen um was es geht.
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Ich komme der Sache näher, das Datum meines Antrags, den ich nie gestellt habe, ist das Datum der USt-Erklärung. Dort ist im neuen Formular "Mein Elster" unter Zeile 22 "Besteuerung der Entgelte" die Auswahl anzugeben. Da ich nicht wußte was das bedeuten soll, habe ich nichts angegeben, so erschien im Formular "vereinbarte und vereinnahmte Entgelte", also beide Möglichkeiten. Das ist nun die Erklärung
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