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Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 6 nicht geltend gemacht?

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    Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 6 nicht geltend gemacht?

    Guten Tag liebe Foren-Mitglieder,

    ich habe gerade meine Bescheiddaten vom Finanzamt erhalten und musst nun feststellen dass meine Aufwendungen, die ich in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 6) eingetragen habe nicht berücksichtigt wurden.

    Zum Hintergrund:
    Ich war vom 01.01.2018 - 30.04.2018 in Deutschland beschäftigt und wurde ab dem 01.05.2018 in die USA versetzt. Meinen Wohnsitz in Deutschland habe ich abgemeldet und war vom 01.05.2019 mit Wohnort in NY eingetragen - somit hatte ich quasi nichts mehr mit Deutschland am Hut. Mein deutscher Arbeitsvertrag wurde eingefroren und ich hatte einen Arbeitsvertrag über die amerikanische Firma.

    Da ich keine Lücke in meinen Renteneinzahlungen haben wollte (ja, nennt mich dumm ) habe ich dazu entschieden weiter in die Kasse einzuzahlen. Das wurde schriftlich mit dem Dokument "Erklärung des Arbeitnehmers zum Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung gemäß Artikel 6 Absatz 5 des deutsch-amerikanischen Abkommens über Soziale Sicherheit" festgehalten und vom Mai bis Dezember habe ich fleißig den Höchstsatz für die Rente gezahlt (600 und ein paar zerquetschte Euros).

    In meiner Erklärung habe ich diesen Beitrag somit in Zeile 6 angegeben:
    Steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A:
    4 Beiträge laut Nummer 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil) 2.366
    6 Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen - ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden - 4.836
    9 Arbeitgeberanteil / -zuschuss laut Nummer 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung 2.366

    Auf dem Bescheid steht nun nichts mehr über den Wert in Zeile 6 bzw. am Ende steht die Erläuterung:
    "Ihr Eintragungsfehler in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand (4.836 € für eigene Einzahlungen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, neben den Werten aus den Lohnbescheinigungen) wurde auf 0 € korrigiert."

    Habe ich hier etwas falsch verstanden und kann diese Angaben nicht abrechnen oder sollte ich einen Einspruch einlegen?

    Vielen Dank für die Hilfe!
    LG

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 6 nicht geltend gemacht?

    Zitat von MalHierMalDa Beitrag anzeigen


    Auf dem Bescheid steht nun nichts mehr über den Wert in Zeile 6 bzw. am Ende steht die Erläuterung:
    "Ihr Eintragungsfehler in der Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand (4.836 € für eigene Einzahlungen von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, neben den Werten aus den Lohnbescheinigungen) wurde auf 0 € korrigiert."

    Habe ich hier etwas falsch verstanden und kann diese Angaben nicht abrechnen oder sollte ich einen Einspruch einlegen?
    Dafür ist der Einspruch da und das Finanzamt ist sicherlich bereit, sein Handeln auch verständlich und nachvollziehbar zu erläutern.

    Wenn Sie über eine Registrierung bei Mein ELSTER verfügen - was nicht klar ist - können Sie den Einspruch auch aus Ihrem Benutzerkonto heraus - alle Formulare - Einspruch - elektronisch einlegen.
    Zuletzt geändert von ; 15.08.2019, 10:31.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 6 nicht geltend gemacht?

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Dafür ist der Einspruch da und das Finanzamt ist sicherlich bereit, sein Handeln auch verständlich und nachvollziehbar zu erläutern.

      Wenn Sie über eine Registrierung bei Mein ELSTER verfügen - was nicht klar ist - können Sie den Einspruch auch aus Ihrem Benutzerkonto heraus - alle Formulare - Einspruch - elektronisch einlegen.
      Ich habe meine Erklärung über Elster eingereicht. Sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen und danke für den Tipp.
      War mir nur nicht sicher ob ich diese freiwilligen Beiträge überhaupt geltend machen kann. Dann versuche ich es mal per Einspruch. Danke!

      Gruß
      Deniz

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand - Zeile 6 nicht geltend gemacht?

        War mir nur nicht sicher ob ich diese freiwilligen Beiträge überhaupt geltend machen kann.
        Da wäre ich mir jetzt auch nicht sicher, aber das ist Steuerrecht. Vielleicht geht es ja im Jahr des Wegzugs noch.

        Das ist aber jedenfalls kein Elster-Thema!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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