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Gemeinnütziger Verein- Abgabe EÜR

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    Gemeinnütziger Verein- Abgabe EÜR

    Hallo Zusammen,
    wir müssen als gemeinnütziger Verein die EÜR in bestimmter Form abgeben ( 4 Bereiche - Ideeller Bereich, Vermögensverw., Zweckbetrieb, wirtsch. Geschäftsbetrieb).
    In Elster habe ich diese Form der EÜR nicht gefunden. In unserem Programm kann ich diese EÜR erstellen, aber nicht ans Finanzamt übermitteln (keine Elster-Schnittstelle).
    Kann ich die EÜR auch in Papierform abgeben ? Wenn nein, wie kann ich die elektr. ÜBermittlung lösen ?
    Danke im Voraus.
    S.Geiger

    #2
    Hallo,

    du gibst eine Aufstellung der Einnahmen-Ausgaben für den jeweiligen Bereich
    in Papierform ab.
    Du hast doch sicher für die verschiedenen Bereiche eine Tabelle geführt?
    Die druckst du einfach aus.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Die amtliche Anleitung zur Anlage EÜR 2019 sagt dazu Folgendes:

      Die Abgabepflicht gilt des Weiteren für Körperschaften (§ 31 KStG), die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Steuerbegünstigte Körperschaften i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG unterliegen mit ihren Zweckbetrieben i. S. d. §§ 65 bis 68 AO nicht der Übermittlungspflicht. Sie haben den Vordruck nur dann zu übermitteln, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben die Besteuerungsgrenze von insgesamt 35.000 € im Jahr übersteigen. Einzutragen sind die Daten des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§ 64 Abs. 2 AO). Die Wahlmöglichkeiten des § 64 Abs. 5 AO (Ansatz des Gewinns mit dem branchenüblichen Reingewinn bei der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials) und des § 64 Abs. 6 AO (Gewinnpauschalierung bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die eng mit der steuerbegünstigtenTätigkeit oder einem Zweckbetrieb verbunden sind) bleiben unberührt. Bei Gewinnpauschalierung nach § 64 Abs. 5 oder 6 AO sind die Betriebseinnahmen in voller Höhe zu erfassen. Die Differenz zum pauschal ermittelten Gewinn ist in Zeile 23 einzutragen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für die Info. Gruß SGeiger

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