Ich habe einen Verlustvortrag mit einem Aktiengewinn verrechnen lassen. Lt. Elster bekomme ich deshalb 320 € zurückerstattet. Lt. Bescheid aber nicht. In Elster wird der Verlust von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Im Bescheid nur innerhalb der Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet. Was stimmt den nun?
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Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung
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AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung
Im Bescheid nur innerhalb der Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet. Was stimmt den nun?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung
Zitat von Hama33 Beitrag anzeigenNein, habe ich nicht!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung
Zitat von Hama33 Beitrag anzeigenVerlustvortrag mit einem Aktiengewinn... Lt. Elster bekomme ich deshalb 320 € zurückerstattet. Lt. Bescheid aber nicht. In Elster wird der Verlust von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Im Bescheid nur innerhalb der Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet. Was stimmt den nun?
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Gast
AW: Unterschied in der Elster Berechnung und Bescheid bei Verlustverrechnung
Zitat von Hama33 Beitrag anzeigenIch habe den Betrag in Anlage KAP Zeile 11 nicht ausgeglichene Verluste eingetragen.Die Eingabehilfe von Elsterformular sagt dazu:
Für Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, hat Ihnen der Schuldner der Kapitalerträge, die Kapitalerträge auszahlende oder zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (z. B. Kreditinstitut) auf Verlangen eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt, müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung des Finanzamts einreichen. Bei Eintragungen in den Zeilen 10 und / oder 11 sowie 54 bis 56 ist die Steuerbescheinigung immer einzureichen.
Es handelt sich dabei immer um Vorgänge aus dem Jahr der Steuererklärung. Verlustvorträge sind hier nicht einzutragen. Sie werden und wurden auch vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Lediglich für die Steuerberechnung in Elster sind Verlustvorträge in das Formular zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung einzutragen.
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