Geplante Installation einer 10KWp Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher
Hallo,
zu den einzelnen Komponenten einer PV-Anlage erhält man vom Installateur ausreichend Informationen.
Geht es darum, die steuerliche Relevanz beim Kauf einer PV-Anlage auch zu berücksichtigen, erhält man leider keine zufriedenstellende Antwort.
Dabei geht es keineswegs um eine Steuerberatung, sondern um allgemein steuerlich zu berücksichtigende Fakten.
Deshalb bitte ich Euch nunmehr um Hilfe !
Ich habe nachfolgende Fragen:
1. Frage:
Bei einer Eigenverbrauchsquote >90% bin ich nicht mehr gewerbetreibend.
Als Gewerbetreibender gelte ich erst, wenn ich mehr als 10% des erzeugten Solarstroms ins Netz einspeise.
Werde ich dann (bei EV >90%) mit meiner PV-Anlage beim FA trotzdem erfasst und muss eine Anlage "G" meiner ESt.-Erklärung beifügen ?
Erübrigt sich dann die Erstellung einer "EÜR" oder ist die Gewinnermittlung dennoch erforderlich ?
Bei einer "Insellösung" - also 100% Eigenverbrauch wäre es doch ebenfalls eine rein private Angelegenheit oder ?
2. Frage:
Wichtiger Bestandteil der Betriebsausgaben der PV-Anlage ist die Afa.
Grundvoraussetzung für die Afa ist ein Einspeisungsanteil von > 50% d.h. mindestens 50% gewerbliche Nutzung.
Unabhängig von Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregel ist mit einem Eigenverbrauch > 50% kein Afa-Ansatz in der EÜR möglich.
Ich gelte aber bereits ab einer Einspeisung > 10% nicht mehr als Privatnutzer sondern übe eine steuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit aus.
Trotzdem ist bei einer Einspeisungsquote >10% < 50% KEINE Abschreibung der PV-Anlage nebst Batteriespeicher möglich.
Die Kosten für die PV-Anlage zur Erzielung des gewerblichen Ertrages wären vollumfänglich von mir selbst zu tragen ?
(Abgesehen vom Arbeitslohn für Handwerker/haushaltsn. Dienst.)
Ist das richtig oder mache ich hier einen Gedankenfehler ?
Kennt sich jemand mit der steuerlichen Berücksichtigung von PV-Anlagen aus ?
Über eine kurze Antwort zu den beiden Fragen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus !
Hallo,
zu den einzelnen Komponenten einer PV-Anlage erhält man vom Installateur ausreichend Informationen.
Geht es darum, die steuerliche Relevanz beim Kauf einer PV-Anlage auch zu berücksichtigen, erhält man leider keine zufriedenstellende Antwort.
Dabei geht es keineswegs um eine Steuerberatung, sondern um allgemein steuerlich zu berücksichtigende Fakten.
Deshalb bitte ich Euch nunmehr um Hilfe !
Ich habe nachfolgende Fragen:
1. Frage:
Bei einer Eigenverbrauchsquote >90% bin ich nicht mehr gewerbetreibend.
Als Gewerbetreibender gelte ich erst, wenn ich mehr als 10% des erzeugten Solarstroms ins Netz einspeise.
Werde ich dann (bei EV >90%) mit meiner PV-Anlage beim FA trotzdem erfasst und muss eine Anlage "G" meiner ESt.-Erklärung beifügen ?
Erübrigt sich dann die Erstellung einer "EÜR" oder ist die Gewinnermittlung dennoch erforderlich ?
Bei einer "Insellösung" - also 100% Eigenverbrauch wäre es doch ebenfalls eine rein private Angelegenheit oder ?
2. Frage:
Wichtiger Bestandteil der Betriebsausgaben der PV-Anlage ist die Afa.
Grundvoraussetzung für die Afa ist ein Einspeisungsanteil von > 50% d.h. mindestens 50% gewerbliche Nutzung.
Unabhängig von Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregel ist mit einem Eigenverbrauch > 50% kein Afa-Ansatz in der EÜR möglich.
Ich gelte aber bereits ab einer Einspeisung > 10% nicht mehr als Privatnutzer sondern übe eine steuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit aus.
Trotzdem ist bei einer Einspeisungsquote >10% < 50% KEINE Abschreibung der PV-Anlage nebst Batteriespeicher möglich.
Die Kosten für die PV-Anlage zur Erzielung des gewerblichen Ertrages wären vollumfänglich von mir selbst zu tragen ?
(Abgesehen vom Arbeitslohn für Handwerker/haushaltsn. Dienst.)
Ist das richtig oder mache ich hier einen Gedankenfehler ?
Kennt sich jemand mit der steuerlichen Berücksichtigung von PV-Anlagen aus ?
Über eine kurze Antwort zu den beiden Fragen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus !
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