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Antrag unbeschr. Steuerpflicht für 2021!

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    Antrag unbeschr. Steuerpflicht für 2021!

    Hallo Forum!
    Sitze als Pensionär auf der Südhalbkugel und beabsichtige an das Finanzamt einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht für das Jahr 2021 zu beantragen.
    Ich las, dass ich dies ca. 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Jahres, also 2021, tun müsste.
    Nun finde ich lediglich Anträge für zurückliegende Jahre, also für 2019, 2018 etc.
    Ich möchte jedoch lediglich, dass ich bereits jetzt für das Folgejahr 2021 einen entsprechenden Antrag an mein Finanzamt stellen kann.
    Danke im Voraus für alle Hinweise

    #2
    Ich las, dass ich dies ca. 4 Wochen vor Beginn des jeweiligen Jahres, also 2021, tun müsste.
    Wo hast du das gelesen? Ein Elster-Thema ist das zwar nicht, aber der Antrag, als unbeschränkt Steuerpflichtig behandelt zu werden,

    kann nach meiner Kenntnis in der Anlage WA-ESt gestellt werden, also gleichzeitig mit der Steuererklärung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wo hast du das gelesen? Ein Elster-Thema ist das zwar nicht, aber der Antrag, als unbeschränkt Steuerpflichtig behandelt zu werden,

      kann nach meiner Kenntnis in der Anlage WA-ESt gestellt werden, also gleichzeitig mit der Steuererklärung.
      ich hab mir das als Copy und Paste auf Wiedervorlage gelegt. Keine Ahnung mehr, woher
      Kommentar eines Lesers:
      Es besteht nach §1 Abs. 3 EStG die gegenüber
      einer [...] viel einfachere Möglichkeit,
      die unbeschränkte Steuerpflicht
      in Deutschland trotz Wohnsitz in ... zu beantragen,
      wenn man mindestens 90% seiner Einkünfte in Deutschland erzielt.

      Das Problem bei mir: Ich muss wohl keine Steuererklärung mehr für 2020 machen. Will aber ab 2021, genauer ab 1.1.2021 als unbeschränkt Steuerpflichtiger eingestuft werden. Geschieht dies, bekomme ich "irgendeinen Steuervorteil" auf meine derzeitige Pension angerechnet, also mehr Geld. Und dadurch muss ich dann wiederum wohl erst wieder für 2021 ff eine Steuererklärung abgeben. Kurzum : Derzeitig gebe ich gar keine Steuererklärung ab, um eine Anlage o.ä. dranzuhängen. Bin ich mit der Fragestellung hier falsch, dann sorry

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        #4
        Was du meinst, sind wohl die hier veröffentlichten Anträge: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...Lohnsteuer.php

        Die veröffentlichten Formulare können auch für Kalenderjahre ab 2020 weiter verwendet werden.

        Diese Formulare können jedoch nicht elektronisch übermittelt werden und sind deshalb auch kein Thema des ELSTER Anwenderforums.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke, Charlie24!
          Das waren/sind die INformationen, die mich weiterbringen. Auch, dass auf der Seite der "Bayern" explizit vermerkt ist, dass die Formulare auch für 2020 ff gelten. Dann "mach´" ich mich jetzt auf den Postweg! Danke, nochmals

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