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GbR - Tätigkeitsvergütung und Gewerbesteuer

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    GbR - Tätigkeitsvergütung und Gewerbesteuer

    Hallo zusammen,

    wie wird bei Tätigkeitsvergütungen einer GbR die Gewerbesteuerschuld gerecht verteilt?

    Nach meinem Wissensstand zahlt die GbR die Tätigkeitsvergütungen via Sondervergütung an den Gesellschafter aus. Im Formular der "Gesonderten und einheitlichen Feststellung" wird sodann die Gewinnverteilung entsprechend vorgenommen, sodass jeder Gesellschafter seinen tatsächlichen Gewinn als Einkommen versteuert.

    Die Gewerbesteuer wird jedoch maßgeblich nach den Beteiligungsquoten des GbR-Vertrages berechnet. Hier kann also einem Gesellschafter eine hohe Gewerbesteuerschuld zugerechnet werden, obwohl sein tatsächlicher Gewinn gering war. Die Verrechnung der Gewerbesteuerschuld mit der (aus der GbR erzielten) Einkommensteuer ist hier ggf. nur noch teilweise oder gar nicht möglich.

    Der inoffizielle Weg ist, dem Finanzamt nach Ablauf des Geschäftsjahres einen rückdatierten GbR-Vertrag vorzulegen, der die neuen Beteiligungsquoten so festlegt, dass sie den ausgeschütteten Gewinnen entspricht. Dies ist selbstverständlich illegal.

    Eine Tätigkeitsvergütung scheint mir nicht sonderlich exotisch und demnach müssten tausende GbRs vor genau diesem Problem stehen und ungerechterweise Gewerbesteuer zahlen. Habe ich hier etwas übersehen oder besteht tatsächlich ein so eklatanter Mangel im Steuerrecht?

    #2
    Jedenfalls kann ich da so gar keinen Bezug zu Elster finden.

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