Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Reverse-Charge-Verfahren oder nicht?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Reverse-Charge-Verfahren oder nicht?

    Hallo zusammen,

    ich habe über ein Unternehmen, dass in Indien ansässig ist eine Dienstleistung für meine Homepage in Anspruch genommen. Es handelt sich um
    Software, die nach Viren usw. scannt. Auf der Rechnung ist keine Steuer ausgewiesen, es steht auch kein Hinweis wie z.B. "Die Transaktion unterliegt dem Umsatzsteuer-Reverse Charge-Verfahren im Land des Nutzers". Wird dieses Verfahren dennoch angewandt?

    #2
    Ich glaub ja fast nicht dass dieser englische Begriff im deutschen Umsatzsteuergesetz überhaupt vorkommt.

    Wenn Du sonstige Leistungen eines ausländischen Unternehmers in Anspruch nimmst, dann musst Du diese natürlich grundsätzlich hier versteuern. Eine Frage zu Elster ist das allerdings nicht.

    Kommentar


      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ich glaub ja fast nicht dass dieser englische Begriff im deutschen Umsatzsteuergesetz überhaupt vorkommt.
      Der Begriff ist durchaus geläufig, hier findest du Hintergrundinfos, wenn du mehr darüber erfahren möchtest:
      Wechsel der Steuerschuldnerschaft

      Ich hoffe weiterhin, dass mir jemand etwas dazu sagen kann, der Erfahrung mit dieser Thematik hat.

      Kommentar


        #4
        Ich hoffe weiterhin, dass mir jemand etwas dazu sagen kann, der Erfahrung mit dieser Thematik hat.
        Deine Frage wurde doch bereits beantwortet. Die Antwort steht außerdem in dem verlinkten Artikel.

        "... sonstige Leistungen eines ausländischen Unternehmers", genau: sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

        Das ELSTER- Anwenderforum ist nicht für Steuerfragen gedacht, Steuerberatung ist hier nicht zulässig!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X