Dividendenanrechnung aus ausländischen Aktien

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  • Jonasp
    Neuer Benutzer
    • 22.11.2020
    • 2

    #1

    Dividendenanrechnung aus ausländischen Aktien

    Hallo zusammen,

    ich hoffe hier kann mir einer weiter helfen.

    Ich habe 2017 ausländische Aktien erworben. Bei der Dividendenausschüttung wurden in 2017 nur Quellensteuer in Höhe von 30% abgezogen und ab 2018 nur noch 12,8% (Das ist eine französische Firma). Die Dividendenhöhen belaufen sich so um die 30€ pro Jahr.

    Ich bin in der Steuerklasse 1 und bin daher nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und ich habe bisher auch keine gemacht. Aber ich habe gelesen, dass auf ausländische Aktienverkäufe oder Dividenden noch eine Abgeltungssteuer erhoben wird. Da bei meinen Dividendenausschüttungen nicht automatisch die Abgeltungssteuer abgezogen wird, heißt das ich bin VERPFLICHTET eine Steuerklärung zu machen?

    Ich habe auch gelesen, dass es einen Freistellungsbetrag gibt, wo keine Steuer fällig wäre. Würde ich mit meinen ca. 30€ Dividendenhöhe da mit reinfallen?

    Ich habe im Internet überall danach gesucht, aber so richtig keine Antwort darauf erhalten, ob ich eine Steuererklärung machen muss oder nicht. Ich werde auch nur eine machen, wenn ich es muss, da ich etwas bequem bin

    Vielen Dank vorab
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #2
    Wo wird denn das Depot geführt ? Bei einem inländischen oder einem ausländischen Institut ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Jonasp
      Neuer Benutzer
      • 22.11.2020
      • 2

      #3
      Hallo Picard777

      Bei einem ausländischen Institut (Frankreich) wird es geführt.

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        M.E. bist Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet, da nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich diese Dividenden üblicherweise in Deutschland teilweise steuerpflichtig sind. Die Besonderheiten des Artikels im DBA greifen meist nicht. Näheres sagt Dir Dein streuerlicher Berater, denn das ist kein Elsterthema und damit kein Thema dieses Forums.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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