Photovoltaikanlage

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  • Oliver57237
    Neuer Benutzer
    • 29.11.2020
    • 5

    #1

    Photovoltaikanlage

    Moin,

    ich blicke es nicht.
    Meine Frau hat mit Ihrer Tochter im Jan 2019 ein Haus gekauft. Mit Photovoltaikanlage.
    Das FA Niedersachsen will jetzt eine "Steuererklärung" haben.

    Beide sind als Gbr mit Steuernummer versorgt.

    Wir bekommen 163.- Euro Einspeisepausschale im Monat. Also für 2019 gerade mal 1700.- Euro

    Welche Anlagen muss ich ausfüllen, mit welche Daten?


    Wir haben als Ehepaar beide unsere Steuererklärung für 2019 schon abgegeben und eine Erstattung bekommen.

    Aber eigtl, hat das ja damit nichts zu tun, oder?

    Muss meine Frau und die Stieftochter jetzt diese Daten nochmals alle eingeben und zusätzlich die Einnahmen von 1700 Euro?

    Bitte um ein paar Hilfreiche Tipps.

    Danke.

  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    für die GbR wird eine Feststellungserklärung,
    EÜR (für Frau und Tochter) Umsatzsteuererklärung (Frau/Tochter) Anlage G (Frau/Tochter)
    eventuell Umsatzsteuervoranmeldung fällig

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Oliver57237
      Neuer Benutzer
      • 29.11.2020
      • 5

      #3
      Hallo Figul,
      okay, EÜR ist fertig.
      Umsatzsteuerklärung also nur die Anlage G?
      Welche Daten müssen da rein?

      Gruß...Oliver

      Anlage G finde ich nicht
      Zuletzt geändert von Oliver57237; 29.11.2020, 12:55.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        Feststellungserklärung hast du auch?
        Anlage G ist ein Teil der Einkommensteuererklärung.
        In die Anlage G kommt das Ergebnis der EÜR

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • Oliver57237
          Neuer Benutzer
          • 29.11.2020
          • 5

          #5
          ich hoffe es ist die letzte dumme Frage:
          Den Betrag des Netzbetreibers also, den wir für 2019 erhalten haben?
          1700 Euro brutto oder 1439 Netto?
          Jeweils den Betrag für beide oder den Betrag geteilt durch 2, also 720 Euro Frau und 720 Euro Tochter?

          Gruß...Oliver

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            benutze mal die Eingabehilfe.
            Welches Formular?
            Kleinunternehmerregelung?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • Oliver57237
              Neuer Benutzer
              • 29.11.2020
              • 5

              #7
              ja, ich weiß, aber soviel kann ich nicht verarbeiten bis morgen.
              also der Betrag in der Anlage G, kommt da der Betrag des Netzbetreibers rein, als netto oder Brutto , geteilt auf beide oder jeder nur die Hälfte?

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                hab ich doch schon geschrieben:
                In die Anlage G kommt das Ergebnis aus der EÜR
                In die EÜR gehören doch nicht nur die Betriebseinnahmen sondern auch die Ausgaben wie AfA, Kreditkosten
                u.s.w.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                • Oliver57237
                  Neuer Benutzer
                  • 29.11.2020
                  • 5

                  #9
                  Hi,

                  wir haben aber keine Kosten.

                  Kommentar

                  • FIGUL
                    Neuer Benutzer
                    • 05.03.2012
                    • 8544

                    #10
                    Hallo,

                    Aber doch AfA auf die PV.
                    Oder hat deine Frau/Tochter nichts für die PV bezahlt und wenn alles ohne Kredit?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15389

                      #11
                      Zitat von Oliver57237 Beitrag anzeigen
                      wir haben aber keine Kosten.
                      Das ändert aber nichts an der Aussage:

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      In die Anlage G kommt das Ergebnis aus der EÜR

                      Kommentar

                      • Charlie24
                        Erfahrener Benutzer
                        • 14.03.2014
                        • 45977

                        #12
                        In die Anlage G kommt das Ergebnis aus der EÜR
                        Nein, in die Anlage G kommt das Ergebnis aus der Anlage FE 1 der Feststellungserklärung. Das Ergebnis der EÜR kommt nur in die Feststellungserklärung

                        für die Gemeinschaft.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar

                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45977

                          #13
                          Wobei ich nach genauem Lesen des ersten Beitrags zu der Auffassung gelangt bin, dass es eventuell nicht unbedingt notwendig ist, für 2019 eine

                          Anlage G nachzureichen, es sei denn, auf Papier. Es ist ja bereits ein Steuerbescheid ergangen und isoliert übermitteln lässt sich die Anlage G

                          ja nur auf Papier. Die Feststellungserklärung und die EÜR für die Gemeinschaft enthalten alle notwendigen Angaben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

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