Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - Vermieten von Plakatwand - welche Absetzungen, Sonderabschreibungen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - Vermieten von Plakatwand - welche Absetzungen, Sonderabschreibungen

    Hallo, wenn ich nur 2 Plakatwände vermiete, was darf ich absetzen, auch Ausgaben für Haus - Abschreibungen, Heiz-, Wasser-, Steuerkosten, oder nur Abschreibung für die Plakatwandanlage und ggfs. Zaun? Danke

    #2
    Wenn Du dafür ein Haus brauchst und die Sache dadurch nicht zum Hobby wird dann kannst Du das natürlich absetzen. Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun.

    Kommentar


      #3
      Danke, für mich hat es schon mit Elster zu tun, weil aus dem Formular und Anleitung für mich nicht klar ist, ob ich trotzdem die angebotenen Abschreibungen für das Haus ansetzen kann, auch wenn ich das Haus nicht vermiete, sondern nur die Plakatwand.

      Kommentar


        #4
        Na, aus den Papierformularen wirst Du das auch nicht rauslesen können.

        Kommentar


          #5
          Wieso sollte man eine Gebäude-AfA für ein nicht vermietetes Gebäude geltend machen dürfen? Du kannst nicht erwarten, dass in den amtlichen Anleitungen

          auf Selbstverständlichkeiten hingewiesen wird. Die amtlichen Anleitungen haben nichts mit Elster zu tun, die gibt es auch bei den Papierformularen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X