Mir ist bei der Eintragung von Fahrten zu Auswärts-Klinikstandorten in der Praxis und zur Berufsschule im Rahmen einer Ausbildung teilweise unklar, in welchen Feldern die Eintragungen in der Anlage N von Elster richtig sind. Daher hab ich dazu ein paar Fragen. Ich bedanke mich im Voraus für Antworten.
1. Werden Fahrten zur Berufsschule in Anlage N von Elster genauso die Fahrten zu Praxisblöcken der Ausbildung an anderen Krankenhaus-Standorten (= nicht erste Tätigkeitsstätte) im Bereich "Auswärtstätigkeit" erfasst oder müssen Fahrten zur Berufsschule stattdessen unter Fortbildungskosten eingetragen werden?
2. Ist für die erste Tätigkeitsstätte ein einzelner Eintrag für den Zeitraum 1.01.-31-12. ausreichend, wenn die Tätigkeit dort in der Ausbildung durch Blockunterricht an der Berufsschule und mehrwöchige Auswärtstätigkeiten an anderen Klinik-Standorten unterbrochen war? Oder müssen dann mehrere Einzeleinträge mit dem jeweils genauen Zeitraum, in dem die erste Tätigkeitsstätte ununterbrochen aufgesucht wurde, gemacht werden?
3. Ist bei der Entfernungspauschale unter "Arbeitstage je Woche" die Anzahl der Tage in einer typischen Arbeitswoche an der ersten Tätigkeitsstätte gefragt, auch wenn es mit "aufgesucht an" im Schnitt über das gesamte Jahr weniger Tage waren wegen Auswärtstätigkeiten und Berufsschule?
4. Sind 1 Heim- und Rückfahrt pro Woche bei mehrwöchiger Auswärtstätigkeit mit Unterkunft an Klinik-Standort wie normale Dienstreisen unter Auswärtstätigkeizen anzugeben?
5. Beginnt die 3-Monatsfrist für die Verpflegungspauschale automatisch neu, wenn auf eine mehrwöchige Praxis-Auswärtstätigkeit Berufsschul-Blockunterricht an einem anderen Standort folgt?
6. Müssen bei den Dienstreisen vor der Berechnung die Kilometer so wie bei der Entfernungspauschale abgerundet werden? Oder kann man mit den exakten Nachkommastellen rechnen?
7. Wenn man vor der Volljährigkeit täglich durch die Eltern mit dem Auto der Eltern gefahren wurde, sind die zurückgelegten Kilometer dann bei der Entfernungspauschale im Feld "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt" anzugeben und bei den Dienstreisen wie eine normale PKW-Fahrt zu berechnen?
1. Werden Fahrten zur Berufsschule in Anlage N von Elster genauso die Fahrten zu Praxisblöcken der Ausbildung an anderen Krankenhaus-Standorten (= nicht erste Tätigkeitsstätte) im Bereich "Auswärtstätigkeit" erfasst oder müssen Fahrten zur Berufsschule stattdessen unter Fortbildungskosten eingetragen werden?
2. Ist für die erste Tätigkeitsstätte ein einzelner Eintrag für den Zeitraum 1.01.-31-12. ausreichend, wenn die Tätigkeit dort in der Ausbildung durch Blockunterricht an der Berufsschule und mehrwöchige Auswärtstätigkeiten an anderen Klinik-Standorten unterbrochen war? Oder müssen dann mehrere Einzeleinträge mit dem jeweils genauen Zeitraum, in dem die erste Tätigkeitsstätte ununterbrochen aufgesucht wurde, gemacht werden?
3. Ist bei der Entfernungspauschale unter "Arbeitstage je Woche" die Anzahl der Tage in einer typischen Arbeitswoche an der ersten Tätigkeitsstätte gefragt, auch wenn es mit "aufgesucht an" im Schnitt über das gesamte Jahr weniger Tage waren wegen Auswärtstätigkeiten und Berufsschule?
4. Sind 1 Heim- und Rückfahrt pro Woche bei mehrwöchiger Auswärtstätigkeit mit Unterkunft an Klinik-Standort wie normale Dienstreisen unter Auswärtstätigkeizen anzugeben?
5. Beginnt die 3-Monatsfrist für die Verpflegungspauschale automatisch neu, wenn auf eine mehrwöchige Praxis-Auswärtstätigkeit Berufsschul-Blockunterricht an einem anderen Standort folgt?
6. Müssen bei den Dienstreisen vor der Berechnung die Kilometer so wie bei der Entfernungspauschale abgerundet werden? Oder kann man mit den exakten Nachkommastellen rechnen?
7. Wenn man vor der Volljährigkeit täglich durch die Eltern mit dem Auto der Eltern gefahren wurde, sind die zurückgelegten Kilometer dann bei der Entfernungspauschale im Feld "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt" anzugeben und bei den Dienstreisen wie eine normale PKW-Fahrt zu berechnen?
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