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Firmengründung Kleinunternehmer EÜR

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    Firmengründung Kleinunternehmer EÜR

    Guten Morgen,

    meine Frau hat eine Firma gegründet. Aktuell handelt es um einn 1-Mann Unternehmen. Sprich Sie erbringt Dienstleistungen und führt sie selber aus. Auf lange Sicht würde sie noch 1-2 Mann einstellen zwecks Vertretung etc. Nun besteht meinerseits die Anfrage, wie das in der Regel gelebt wird, wenn Sie sich Gelder als "Ihr Gehalt" auszahlt.

    Wie wird das in der EÜR hinterlegt?
    Kann ich die Auszahlungen als Gehalt geltend machen?
    Muss sie für sich selbst eine Gehaltsabrechnung erstellen?

    Ich danke für Eure Hilfe.

    Viele Grüße Stefan.

    #2
    Nein, kann sie nicht. Sie hat den Gewinn des Betriebs zu versteuern, mit sich selbst kann sie keine Verträge abschließen, daher können gar keine Betriebsausgaben entstehen. Alles was sie an Geldern herausnimmt, sind gewinnneutrale Privatentnahmen.

    Vielleicht sollte sie sich doch mal ein Existenzgründerseminar oder einen steuerlichen Berater gönnen ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
      Nein, kann sie nicht. Sie hat den Gewinn des Betriebs zu versteuern, mit sich selbst kann sie keine Verträge abschließen, daher können gar keine Betriebsausgaben entstehen. Alles was sie an Geldern herausnimmt, sind gewinnneutrale Privatentnahmen.

      Vielleicht sollte sie sich doch mal ein Existenzgründerseminar oder einen steuerlichen Berater gönnen ...

      Es handelt sich um 7 Rechnungen je Monat, Umsatz unter 1000 Euro je Monat und einen 1 Mann Betrieb (Alltagsbetreuung). Wenn der Steuerberater nun 350 Euro kostet, dann rentiert es sich aktuell nicht, da sie gerade erst gestartet hat und sowieso noch nicht weiß ob und wie sie sich vergrößern möchte.

      Daher dachte ich mir, ich frage hier mal nach, wie denn ihr eigener "Lohn" in der EÜR verbucht werden kann. Die Dienstleistung macht sich ja schließlich nicht alleine. Bei der EÜR kann man Gehälter angeben, aber sie hat ja wie bereits erwähnt keinen "eigenen" Vertrag.

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        #4
        Die Dienstleistung macht sich ja schließlich nicht alleine.
        Sie erzielt doch Gewinn aus ihrer Tätigkeit und der muss nun mal versteuert werden. Der einzige Unterschied zu einer Tätigkeit als AN besteht darin,

        dass man als AN den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen kann, was aber nur bei Werbungskosten unter 1.000,00 € einen Vorteil bringt.

        Wenn die Betriebsausgaben deiner Frau über 1.000,00 € liegen, kommt da steuerlich das Gleiche raus.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          ich muss noch einmal nachfragen. Wir warten Sehnsüchtig auf den Steuerbescheid, aber das zieht sich noch etwas hin. Gibt es eine Faustregel, was vom reinen Gewinn (abzgl. Aufwendungen, Vorsorge etc.) an Steuern anfallen? Man muss ja irgendwie kalkulieren können...

          Lieben Dank und viele Grüße
          Stefan

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            #6
            Es gibt keine Faustregel, der Einkommensteuertarif ist progressiv. Wenn ihr die Erklärung mit einem Steuerprogramm erstellt und elektronisch

            übermittelt habt, wie das bei Gewinneinkünften vorgeschrieben ist, muss es auch eine Steuervorausberechnung geben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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