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Verlustvortrag geschickt ausnutzen

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    Verlustvortrag geschickt ausnutzen

    Hallo,

    ich habe aus Studienzeiten noch einen Verlustvortrag von circa 11.000 Euro offen. Ich werde dieses Jahr ein Einkommen von circa. 60.000 Brutto haben.

    Wenn ich es jetzt richtig verstehe reduziert sich mein zu versteuerndes Einkommen damit auf 49.000 Euro abzüglich angefallender Werbekosten, soweit korrekt?


    Nun ist die Frage wie Kapitalerträge dort reinspielen? Ich könnte dieses Jahr noch erheblich Gewinne aus Aktien realisieren (oder ich könnte es über die Jahresgrenze liegen lassen).

    Die Frage ist hier, wie spielen die Gewinne aus Kapitalerträgen in meine Steuer rein? Ich vermute das diese komplett unabhängig sind? Oder stehe ich in einem der Fälle besser da, als in dem anderen?


    Liebe Grüße


    #2
    Du kannst das ja mal mit Elster durchrechnen.

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      #3
      Hallo,

      "erhebliche" Kapitalerträge brauchst du doch gar nicht anzugeben.
      siehe Kapitalertragssteuer u.s.w,
      ansonsten siehe Beitrag von L. E. Fant

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Ich vermute das diese komplett unabhängig sind? Oder stehe ich in einem der Fälle besser da, als in dem anderen?
        Richtig ! Bei dem von dir genannten zu versteuerndem Einkommen schlägt die Günstigerprüfung für Kapitalerträge nicht mehr an, auch wenn

        man da noch die Vorsorgeaufwendungen abzieht und dein zvE wohl nur rund 40 TE betragen dürfte. Dein Grenzsteuersatz liegt über 25%, so

        dass es steuerlich keine Rolle spielen wird, ob du deine Aktiengewinne heuer realisierst oder erst nächstes Jahr. Wichtig ist eigentlich nur,

        den Sparer-Pauschbetrag vollständig auszuschöpfen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich danke euch für die schnelle Antwort. FIGUL es handelt sich um nicht automatisch versteuerte Kapitalerträge aus dem Ausland, daher passiert dort bei Verkauf gar nichts automatisch Sparer Pauschbetrag wird natürlich ausgeschöpft. Danke @all

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            #6
            Zitat von Master1991 Beitrag anzeigen
            ich habe aus Studienzeiten noch einen Verlustvortrag von circa 11.000 Euro offen.
            Hoffentlich zum 31.12.2019 festgestellt.

            Zitat von Master1991 Beitrag anzeigen
            Nun ist die Frage wie Kapitalerträge dort reinspielen?
            Prio 1 Sparerfreibetrag ausnutzen, d.h. wenn noch nicht ausgenutzt, entsprechend Gewinne realisieren.

            Prio 2 wäre, Zeiten ausnutzen, in denen man durch die Günstigerprüfung unter die 25% Abgeltungssteuer kommt. Aber da die magische Grenze mit Grenzsteuersatz 15% bei ca. 15k liegt, bewegst du dich mit 60k schlichtweg in einer anderen Liga.

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