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Über 400 Euro weniger erstattet als ausgerechnet

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    #16
    Ok, die Summe der "Kirchensteuererstattungen" aus den früheren Bescheiden ergibt die fragliche Summe von 1210 EUR.
    Verstehen tue ich das alles nicht, aber dann wird es wohl seine Richtigkeit haben.

    Danke für die Hilfe, auch wenn der ein oder andere offensichtlich genervt von meiner Fragerei ist. Bin kein Steuerexperte und bisher hatten die Elster-Berechnungen immer mit dem Bescheid übereingestimmt, daher war dieses mal ein großes Fragezeichen dahinter.

    Guten Rutsch euch allen.

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      #17
      In Bayern erhält man eigene Kirchensteuerbescheide vom Kirchensteueramt. Ansonsten findest du die Erstattungen in den Einkommensteuerbescheiden

      für die Jahre 2016 und 2017, die nach deinen Angaben im Jahr 2019 erlassen wurden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Die Elsterberechnungen hatten deswegen übereingestimmt, da Du offensichtlich bisher die Fragen auch in Übereinstimmung mit der Realität beantwortet hast. Für 2019 hast Du dieses Mal aber die Frage in Anlage Sonderausgabe Zeile 4 (siehe auch die dazugehörige Eingabehilfe) nicht richtig beantwortet, nämlich was Du in 2019 Kirchensteuer gezahlt hast und erstattet bekommen hast. Und Du hast die Anlage KAP nicht ausgefüllt und damit auch nicht die Zeile 19 (siehe auch hier die dazughehörige Eingabehilfe).

        Was ist daran nicht zu verstehen bei den Kirchensteuererstattungen ? Du hast das Geld in 2019 doch bekommen, entweder cash auf das Konto oder verrechnet, siehe die Abrechnungen in den Bescheiden.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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