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Gemeinsame Veranlagung

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    Gemeinsame Veranlagung

    Hallo zusammen,

    eins vorab - sollte es dieses Thema bereits geben, dann schon mal sorry! Ich freue mich wenn mir dann jemand sagt wo ich hierzu etwas nachlesen kann

    Mein "Problem" ist folgendes:

    Mein Mann und ich haben im Juni 2020 geheiratet. Ich hatte im April, Mai und Juni 50% Kurzarbeit. Wir haben die Lohnsteuerklasse 4, ohne Faktor.

    Da ich nun zum ersten Mal unsere gemeinsame Steuerklärung mache, ergibt sich für mich die Frage ob ich uns aufgrund meiner Kurzarbeit getrennt oder gemeinsam veranlagen lasse.
    Kann ich bei Elster Online irgendwie beide Optionen prüfen, bevor ich mich für eine entscheiden muss?

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    #2
    Kann ich bei Elster Online irgendwie beide Optionen prüfen, bevor ich mich für eine entscheiden muss?
    Das ist möglich, allerdings musst du bei Mein ELSTER dazu 3 Erklärungen anlegen. Mit ElsterFormular wäre es einfacher gewesen, aber das Programm

    steht ab 2020 leider nicht mehr zur Verfügung. Mit kommerziellen Steuerprogramme ist es auch einfacher, die kosten aber um die 15,00 €.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Also meine, seine und eine gemeinsame, richtig?
      Mal sehen, vielleicht sind ein paar Euro für ein Programm doch ganz gut investiert. Ich glaub die kann ich steuerlich auch wieder geltend machen

      Vielen lieben Danke jedenfalls!

      Kommentar


        #4
        Zitat von Co-Jack Beitrag anzeigen
        Also meine, seine und eine gemeinsame, richtig?
        Mal sehen, vielleicht sind ein paar Euro für ein Programm doch ganz gut investiert. Ich glaub die kann ich steuerlich auch wieder geltend machen

        Vielen lieben Danke jedenfalls!
        Hallo,

        das macht bei einem Grenzsteuersatz von 33% 5,- Erstattung.
        Da kannst du auch mit MeinElster arbeiten und großer Vorteil
        musst nicht jedes Jahr ein neues Programm kaufen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Abgesehen davon, dass Mein Elster für 2020 erst Anfang 2021 freigeschaltet wird und Du daher derzeit nur recht stark annähernd "2019" dafür quasi missbrauchen kannst:

          Nein, Mein Elster bietet dieses Feature nicht, d.h. Du musst also drei Steuererklärungen eingeben (Einzelerklärung Ehemann + Einzelerklärung Ehefrau + Zusammenveranlagung) und vergleichen. Alternativ kannst du natürlich auch eine kommerzielle Software erwerben, die das kann. Gerade Discounter oder Computerzeitschriften bieten gelegentlich abgespeckte Markensoftware als Aktionsware. Möglicherweise gibt es auch Software oder Webanwendungen, die erst mit der tatsächlichen Erklärungsübermittlung Geld sehen wollen.

          Im übrigen, auch wenn ich da ehrlich gesagt das nicht erwarte, ist noch ein Gesetzgebungspaket in der Mache, in dessen Umfeld die Thematik "Kurzarbeitergeld" und Corona in 2020 zumindest diskutiert wird, ob man da etwas tut (z.B. ausnahmsweise kein Progressionsvorbehalt). Solange das nicht ad acta gelegt oder Gesetz geworden ist, würde ich das Thema auf Wiedervorlage legen, Du hast ja Zeit bis 31.07.2021 (Stand jetzt).

          Ergänzung: Wenn Du "2019" missbrauchen möchtest, kannst Du auch Elsterformular noch nehmen, das kann das nämlich. Elsterformular gibt es aber für 2020 ff. nicht mehr.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

            Hallo,

            das macht bei einem Grenzsteuersatz von 33% 5,- Erstattung.
            Da kannst du auch mit MeinElster arbeiten und großer Vorteil
            musst nicht jedes Jahr ein neues Programm kaufen

            Gruß FIGUL

            Entschuldige die blöde Frage, aber was bedeutet das?

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              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Abgesehen davon, dass Mein Elster für 2020 erst Anfang 2021 freigeschaltet wird und Du daher derzeit nur recht stark annähernd "2019" dafür quasi missbrauchen kannst:

              Nein, Mein Elster bietet dieses Feature nicht, d.h. Du musst also drei Steuererklärungen eingeben (Einzelerklärung Ehemann + Einzelerklärung Ehefrau + Zusammenveranlagung) und vergleichen. Alternativ kannst du natürlich auch eine kommerzielle Software erwerben, die das kann. Gerade Discounter oder Computerzeitschriften bieten gelegentlich abgespeckte Markensoftware als Aktionsware. Möglicherweise gibt es auch Software oder Webanwendungen, die erst mit der tatsächlichen Erklärungsübermittlung Geld sehen wollen.

              Im übrigen, auch wenn ich da ehrlich gesagt das nicht erwarte, ist noch ein Gesetzgebungspaket in der Mache, in dessen Umfeld die Thematik "Kurzarbeitergeld" und Corona in 2020 zumindest diskutiert wird, ob man da etwas tut (z.B. ausnahmsweise kein Progressionsvorbehalt). Solange das nicht ad acta gelegt oder Gesetz geworden ist, würde ich das Thema auf Wiedervorlage legen, Du hast ja Zeit bis 31.07.2021 (Stand jetzt).

              Ergänzung: Wenn Du "2019" missbrauchen möchtest, kannst Du auch Elsterformular noch nehmen, das kann das nämlich. Elsterformular gibt es aber für 2020 ff. nicht mehr.

              Danke für den Tipp! Ich muss ohnehin etwas warten. Meine unterlagen habe ich immer sehr schnell zusammen, bei meine Mann werden die Unterlagen später bei uns eintrudeln.

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                #8
                Es bedeutet, dass Du Deine Magainvestition von z.B. 15 € nicht in voller Höhe zurück bekommst, sondern -sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag überhaupt überschritten wird- nur in Höhe Deines Grenzsteuersatzes, da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % in Deutschland haben ...
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                  Es bedeutet, dass Du Deine Magainvestition von z.B. 15 € nicht in voller Höhe zurück bekommst, sondern -sofern der Arbeitnehmerpauschbetrag überhaupt überschritten wird- nur in Höhe Deines Grenzsteuersatzes, da wir "leider" keinen Steuersatz von 100 % in Deutschland haben ...
                  Ach so. Ja das war mir klar. Zwar nicht das es 33% sind, aber das es nicht in voller Höhe erstattet wir. Aber hey, besser als nix !

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                    #10
                    Da kannst du auch mit MeinElster arbeiten und großer Vorteil musst nicht jedes Jahr ein neues Programm kaufen
                    Irgendwann wird Corona und das damit verbundene Thema Kurzarbeit ja hoffentlich vorbei sein, dann ist ja in aller Regel die Zusammenveranlagung

                    die bessere Wahl. Es gibt, wie von Picard777 bereits angemerkt, auch Programme beim Discounter zu kaufen, die weniger als 15,00 € kosten.

                    Da muss man sich nur kurz vor Ende Dezember umschauen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      Falls du die gekaufte Software überhaupt absetzen kannst, siehe hier

                      https://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/

                      bekommst du nur einen Teil der Kaufsumme zurück.
                      Liegen deine Werbungskosten insgesamt nicht über 1000.- kriegst du gar nichts.

                      Grenzsteuersatz:

                      https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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