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Gewinnermittlung für eine Erbengemeinschaft

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    Gewinnermittlung für eine Erbengemeinschaft

    Hallo ...
    ich als Bevollmächtigter einer Erbengemeinschaft muss für das Jahr 2020 eine gesonderte und einheitliche Feststellung fertigen.
    Die Erbengemeinschaft erzielt Einnahmen aus der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen sowie aus Fischereipachten aus einem Sand u.Kiesgrubengelände.Einer der Beteilgten, also einer der Miterben hat für die Erhaltung und Unterhaltung der weiteren Flächen Ausgaben (Anschaffung eines Baggers, Rasenmähers etc.)getätigt.
    Nun zu meiner Frage:
    In welcher Anlage der gesonderten und einheitlichen Feststellung werden diese Ausgaben eingetragen ?

    #2
    Ich habe deinen Beitrag in ein neues Thema verschoben, mit den dort diskutierten Taxonomieproblemen hat der ja nichts zu tun.

    Die Gewinnermittlung für die Erbengemeinschaft erfolgt am einfachsten in der sog. Anlage EÜR - Einnahmenüberschussrechnung -.

    Die EÜR wird gesondert elektronisch übermittelt. Wenn es sich nicht um Gewinneinkünfte handeln würde, sondern um Einkünfte aus

    Vermietung und Verpachtung, müsstest du der Feststellungserklärung eine Anlage V beifügen.

    Wie man hier im Forum ein neues Thema erstellt, ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...-forum-stellen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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