Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Einkommensteuer verspätet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Einkommensteuer verspätet

    Kürzlich kam bei mir ein Bescheid vom FA das ich die Einkommensteuer von 2018 nicht eingereicht hätte. Dazu auch die Steuerfestsetzung und ein Gesamtbetrag den ich zahlen soll. Soweit so gut, bei der Hotline des FA angerufen da wurde gesagt ich sollte doch die Erklärung schnell machen und eine Aussetzung des Verfahrens beantragen. Mir wurde aber nicht gesagt ob ich den Betrag immer ich bezahlen soll oder nicht. Weiss jemand wie ich da am besten vorgehen kann? Danke

    #2
    Aussetzung der Vollziehung und trotzdem zahlen klingt etwas widersprüchlich.

    Kommentar


      #3
      Mir wurde aber nicht gesagt ob ich den Betrag immer ich bezahlen soll oder nicht. Weiss jemand wie ich da am besten vorgehen kann?
      Bezahle die festgesetzte Steuer innerhalb der Fristen und reich deine Erklärung für 2018 innerhalb der Einspruchsfrist ein. Alles andere macht nur Arbeit

      und Ärger. Mit der Aussetzung der Vollziehung kommt man nur selten durch. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke, bin schon bei der 2ten Mahnung also sollte ich einfach zahlen ohne zuviel zu überlegen und gut ist.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Johannes 2581 Beitrag anzeigen
          Danke, bin schon bei der 2ten Mahnung also sollte ich einfach zahlen ohne zuviel zu überlegen und gut ist.
          Dann wird es aber höchste Zeit! Das wird ja nicht billiger. Aus dem Bescheid kann auch vollstreckt werden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Das stand auch in der letzten Mahnung. Danke!

            Kommentar


              #7
              Zitat von Johannes 2581 Beitrag anzeigen
              ....... also sollte ich einfach zahlen ohne zuviel zu überlegen und gut ist.
              Hallo Johannes2581,
              noch schneller würde ich sehen, dass ich die korrekte Steuererklärung einreiche, dann bekommst du zuviel gezahlte Beträge zurück.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                Na ja, also wenn Du schon die zweite Mahnung bekommen hast, war das schon eine Weile fällig und damit ist auch die Einspruchsfrist schon längst abgelaufen, so dass Du auch keinen zulässigen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mehr stellen kannst. Und selbst wenn Du es hättest können, wäre der nur gewährt worden, soweit ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestanden hätte. Solange das Finanzamt Deine Steuererklärung gar nicht hat und nicht weiß, ob es nicht vielleicht zu niedrig geschätzt hat, hätte eine Entscheidung nur "Ablehnung" lauten können. Sobald die Steuererklärung -bei rechtzeitigem Einspruch- dagewesen wäre, hätte das Finanzamt für den zu hohen Steuerteil aussetzen können, also frühestens mit Wirkung ab Erklärungseingangstag, d.h. die bis dahin entstandenen Säumniszuschläge wären auf jeden Fall bestehen geblieben.

                Wenn der Bescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, kannst Du ohne rechtzeitigem Einspruch gar nichts mehr machen außer zahlen und Erklärung einreichen, damit das Finanzamt prüfen kann, ob die Steuer zu erhöhen ist. Eine Herabsetzung wäre aber nicht mehr möglich.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  Alles klar danke, es ging tatsächlich darum das FA durch Schätzung mehr Steuern berechnet hat als eigentlich ist. Da ich ja meine Erklärung nicht eingereicht hab, könnten die es halt nicht wissen. Und dadurch das ich schon eine Weile im Ausland lebe sind mir die ganzen Bescheide immer verspätet zugekmmen, das Elster Konto zu re aktivieren ging auch nicht in einem Tag. Ich verstehe nur nicht warum die FA mir gesagt haben das ich die Aussetzung der Vollziehung beantragen sollte. Dadurch wurde ich mit doch nur falsche Hoffnung machen und evtl noch mehr draufzahlen.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Johannes 2581 Beitrag anzeigen
                    .... Ich verstehe nur nicht warum die FA mir gesagt haben das ich die Aussetzung der Vollziehung beantragen sollte. Dadurch wurde ich mit doch nur falsche Hoffnung machen und evtl noch mehr draufzahlen..
                    Hallo Johannes 2581,
                    das kommt immer drauf an was und wie gefragt wird, du schreibst ja, du hast bei der Finanzamts Hotline angerufen, die gibt allgemeine Auskünfte und kann meist nicht den konkreten Steuerfall anschauen.
                    Wenn du direkt mit deinem Bearbeiter laut verspätet erhaltenem Schätzungsbescheid telefoniert hättest, wäre die Anwort mit Sicherheit anders ausgefallen.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      Der Mitarbeiter des FA hatte mein steuerfall sehr wohl unter seinen Augen, so wie es eigentlich auch bei jeder anderen Angelegenheit (Bank, Handy Vertrag usw) üblich ist. Das er aber für seine Aussage nicht unbedingt Verantwortung tragen muss das kann ich mir gut vorstellen.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Johannes 2581 Beitrag anzeigen
                        .... Soweit so gut, bei der Hotline des FA angerufen da wurde gesagt ich sollte doch die Erklärung schnell machen und eine Aussetzung des Verfahrens beantragen.....
                        Hallo Johannes 2581,
                        das klang aber in deinem Ursprungsthread nicht so -> letztendlich hilft kein großes Lamentieren oder Ausreden du kriegst die Angelegenheit nur geregelt wenn du deine korrekte Steuererklärung so schnell wie möglich einreichst, wie hier schon mehrfach empfohlen wurde.

                        Tschüß

                        Kommentar


                          #13
                          Ich bin mir bewusst das es mein Fehler ist, und bin schon dabei die Steuererklärung einzureichen (wenn ich endlich mal die Anlage (N) auf dem Elster mobil finden würde, wäre ich schon längst damit fertig). Den verlangten Betrag werde ich auch zahlen wenn der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nicht als zulässig betrachtet wird(wie es darum steht war ich mir halt noch nicht im klaren). Aber danke erstmal für die Tipps!

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo,

                            warum unbedingt ElsterMobil?

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              Ich hab nur Handy und i pad. Beim Handy hab ich die ganze Registrierung bis zum log in geschafft. Beim i. Pad hat es nicht funktioniert .

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X