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Zusammenfassende Meldung 2021 i.V.m. Brexit

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    Zusammenfassende Meldung 2021 i.V.m. Brexit

    Hallo zusammen, ich versuche jetzt seit einiger Zeit über das BZST und andere eine Aussage zu folgender Frage zu bekommen: Rechnung ging im Dezember 2020 mit GB-UID raus, ist somit in der ZM Q4-2020 enthalten. Die Rechnung wird in 2021 mit Abzug von Skonto bezahlt, was im Normalfall zu einer minus-Position in der ZM Q1-2021 führen würde für diese GB-UID. Kann bzw. muss man diese GB-UID in 2021 noch melden? Wird eine GB UID abgewiesen? Wie geht man dann vor...es würde sich eine Differenz zwischen UVA und ZM ergeben. Weis jemand, wier der Prozess ablaufen soll? Gruss Olaf

    #2
    Meiner Meinung sind nachträgliche Minderungen bei der Zusammenfassenden Meldung grundsätzlich im Zeitraum zu melden, in dem der Umsatz enthalten ist.

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      #3
      Nein, Minderungen sind in der Periode zu melden, in der sie entstehen. Das ist ja genau das Problem, wie dann in 2021 vorzugehen ist. By the way..gestern im BMF-Schreiben ist zu entnehmen, dass Dienstleistungen nach Nordirland als Drittland, Warenlieferungen aber als EU-Lieferung zu sehen sind....bin mal gespannt wie das alles funktionieren soll.

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        #4
        Hallo Olaf,

        Bin heute auch auf dieses Problem gestoßen! Konntest du beim BZST schon etwas in Erfahrung bringen? Keine Ahnung, wie ich die ZM für Januar sonst korrekt machen soll :-/

        Danke für kurze Rückmeldung!

        Viele Grüße
        BilBu

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