Hallo.
Als in der Schweiz quellenbesteuerte Person mit Deutschem Wohnsitz (60-Tage-Regel greift) muss ich in D die Steuererklärung ausfüllen.
Kann ich meine Vorsorge (Säule 2a und Säule 3a) zum Abzug bringen? Wo in Elster muss ich das eintragen?
MfG Christian
Als in der Schweiz quellenbesteuerte Person mit Deutschem Wohnsitz (60-Tage-Regel greift) muss ich in D die Steuererklärung ausfüllen.
Kann ich meine Vorsorge (Säule 2a und Säule 3a) zum Abzug bringen? Wo in Elster muss ich das eintragen?
MfG Christian
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