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Positive Einkunft aus Jahr 2018 durch Verlustrücktrag auf folgende Jahre verteilen

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    Positive Einkunft aus Jahr 2018 durch Verlustrücktrag auf folgende Jahre verteilen

    Hallo zusammen,
    ich habe unter anderem durch die ausgezahlte Abfindung im Jahr 2018 hohe Einkunft erzielt. Im Jahr 2019 und 2020 gab und gibt es nur noch Ausgaben (Werbungskosten, Fortbildungskosten usw). In der Steuerklärung fürs Jahr 2019 werden die angegebenen Ausgaben (negative Einkunft) vom Finanzamt automatisch mit der Einkunft im Jahr 2018 berücksichtigt. Wie bzw. wo kann man einen Verlustrücktrag beantragen, so dass die Einkunft aus 2018 nicht nur für den Verlust im Jahr 2019, sondern auch für weitere Jahre 2020.... berücksichtigt werden kann? In der aktuellen Situation vermute ich, dass es sehr schwere ist, als ein 60-jähriger noch Arbeit zu finden.

    Vielen Dank für Tipps im Voraus!

    Jean719


    #2
    Hallo,

    Um es richtig zu verstehen:
    Du hast 2018 hhe Einkünfte erzielt?
    2019 hattest du Verluste?
    Diese Verluste willst du auf 2018 zurücktragen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Ich versteh's so: das Finanzamt hat einen Verlustrücktrag gemacht, obwohl Du lieber einen Verlustvortrag hättest.

      Ohne jetzt die Zahlen zu kennen, Du hast scheinbar 2018 hohe Einkünfte gehabt und Du rechnest damit dass die Einkünfte in Zukunft eher niedrig sein werden. Dann kann ich Deinen Wunsch nicht nachvollziehen.

      Du verrätst auch gar nicht, ob Du die Erklärung 2019 schon gemacht hast, und mit welcher Software Du den Verlustvortrag beantragen willst. Da müsstest Du also noch nachliefern.

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        #4
        Ich versteh's so: das Finanzamt hat einen Verlustrücktrag gemacht, obwohl Du lieber einen Verlustvortrag hättest.
        Ich habe es so verstanden, dass das Finanzamt seine Verluste in 2019 nach 2018 zurückgetragen hat, was schon gepasst hat und er gerne

        möchte, dass auch der Verlust 2020 nach 2018 zurückgetragen wird. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun !

        Generell gilt: Der Verlustrücktrag ist auf den unmittelbar vorhergehenden Veranlagungszeitraum beschränkt. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
        Zuletzt geändert von Charlie24; 13.12.2020, 17:39. Grund: Fehler berichtigt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ich habe es so verstanden, dass das Finanzamt seine Verluste in 2019 nach 2018 zurückgetragen hat
          Jetzt wo Du's sagst! Anders kann man's eigentlich nicht verstehen.

          Verlustvorträge werden ja von Jahr zu Jahr weiter vorgetragen, bis sie aufgebraucht sind. Ob das mit Verlustrückträgen genauso ist weiß ich allerdings nicht. Aber wenn, dann sollte es sich hier ja lohnen.

          Kommentar


            #6
            Also wie gesagt kein Elster-Thema, aber § 10d EStG sagt, dass ein Verlustrücktrag in das Vorjahr zu erfolgen hat in höchstmöglichem Maße, es sei denn die Person beschränkt den Verlustrücktrag in Anlage "Sonstiges" Zeile 8 und legt konkret fest, wie hoch der sein soll, im Extremfall 0 €. Alles was nicht rückgetragen wird aus welchen Gründen auch immer, wird vorgetragen und dort zwangsberücksichtigt, d.h. dort gibt es kein Wahlrecht.

            Für Jean719 heißt das, wenn er den Rücktrag nicht will oder nur teilweise, dann muss er rechtzeitig Einspruch einlegen. Fragt jetzt bitte nicht, wogegen er jetzt konkret Einspruch einlegen muss (Einkommensteuerbescheid 2018 und / oder Verlustfeststellungsbescheid 31.12.2019 oder Beides), da lehne ich mich jetzt nicht aus dem Fenster.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Wie bzw. wo kann man einen Verlustrücktrag beantragen, so dass die Einkunft aus 2018 nicht nur für den Verlust im Jahr 2019, sondern auch für weitere Jahre 2020.... berücksichtigt werden kann?
              Das war die eigentliche Frage! Und nach dem Wortlaut des § 10d Abs. 1 EStG ist ein Verlustrücktrag ist auf den unmittelbar vorhergehenden

              Veranlagungszeitraum, also das Vorjahr beschränkt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das war die eigentliche Frage! Und nach dem Wortlaut des § 10d Abs. 1 EStG ist ein Verlustrücktrag ist auf den unmittelbar vorhergehenden

                Veranlagungszeitraum, also das Vorjahr beschränkt.
                Ja, du hast richtig verstanden und klare Antwort gegeben. Vielen Dank!
                auch vielen Dank für die Riege Diskussionen!

                Kommentar

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