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Kleingwerbe neben Studium - mehrere Fragen zur Einkommensteuer

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    Kleingwerbe neben Studium - mehrere Fragen zur Einkommensteuer

    Guten Tag,

    ich hoffe ich bin an dieser Stelle im Forum richtig.
    Ich habe mir viel im Inetrnet durchegelsen, aber ein paar Sachen sind mir dennoch unklar. Leider wurde Corona-bedingt das Seminar der Uni zu dem Thema abgesagt.

    Grundlegend: Ich studiere seit 09.2017 und habe mich 02.2020 in dem selben Bereich selbstständig gemacht, vorerst um die praktische Erfahrung zu sammeln und mir das Studium weiter zu finanzieren. Mein Umsatz liegt seit Februar also "nur" bei knapp 6000€. Gerne möchte ich so lange wie möglich in der Familienversicherung bleiben.

    1. ich habe diverse verschiedene Angaben zum maximalen Gewinn pro Monat, um in der Familienversicherung zu bleiben gehört/gelesen. Auch die KV selber war sich unsicher und meinte einfach einreichen und dann können sie es mir sagen. Hilft mir rückwirkend natürlich wenig. Also sagte sie noch was von 450€ Job geht ja, aber bei selbstständiger Arbeit liegt der wohl niedriger, 420€ vermutete sie. Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation und hat Erfahrungswerte? (Ich bin bei der Barmer)

    2. Kann ich mein Arbeits-/Wohnzimmer in meiner WG als Büro absetzten? Dort mache ich alles an organisatorischem und lagere auch meine Arbeitskleidung- und material. (sonst bin ich beim Kunden unterwegs)

    3. Was genau zählt denn zu den Vorbereitungskosten? Der Beginn meines Studiums? Also Semesterbeiträge seit 09.2017? Oder erst seit meinem ersten Schein, der Voraussetzung für die Ausführung meiner Arbeit ist (09.2018)?
    - ich habe mit meinen Scheinen auch schon von ca. 08.2019 - 01.2020 in einem Betrieb mit gleichem Arbeitsfeld auf 450€ Basis gearbeitet. Zählen Arbeitskleidungskosten, eben die genannten Scheine etc. aus der Zeit? Bzw wie kann ich bei PSA den Wert bei Übernahme berechnen. Gelesen habe ich Vergleichspreise von gebrauchten Sachen im Internet nehmen. Bei PSA schwer möglich.

    4. Wie sieht das aus mit Unterhalt und Kindergeld? Im Internet habe ich nur was zu den Eltern gefunden. Wenn ich jetzt aber als Kind noch Unterhalt von meinem Vater bekomme (der aber lange nicht zum leben reicht) und Kindergeld, muss ich das dann angeben? (V.a. interessant wegen der KV)

    5. und noch eine letzte grundlegende Frage. Ab wann kann ich das Formular für 2020 bei Elster ausfüllen? Ab dem 01.01. 2021?

    Vielen Dank schonmal an Alle, die sich die Zeit nehemn und die Mühe machen mir zu helfen

    #2
    Hallo,

    1. Frage deine KK
    2. Nein
    3. PSA ? Prostatavorsorge?
    4. nein
    5. Elster heisst nichts anderes als ELektronischeSTeuerERklärung

    Womit willst du die Erklärung erstellen?
    Mit Mein Elster? ab 01.01.2021

    Außer Frage 5 hat alles nichts mit dem Forum zu tun.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      1. Wie geschrieben habe ich das und nähere Erläuterung s.o.
      2. Schade
      3. PSA ist ind er praktischen Arbeitswelt die gängige Abkürzung für Persönliche Schutzausrüstung. (Außer vielelicht beim Urologen?)
      4. Das hilft mir auf jeden Fall weiter
      5. Danke für die Erläuterung, dass war mir tatsächlich schon bewusst. Oder überlese ich was und da steht das Datum mit im Namen? Erstellen möchte ich die wohl mit MeinElster. Dachte ich kann die vielelicht schonmal soweit vorbereiten wie möglich, sodass ich sie nächstes Jahr nur noch abschickem muss wenn ich wieder mehr zu tun haben bzw. ggf. nur noch minimal nachtragen muss. Ich nehme mal an das geht dann wohl leider erst ab dem 1.1.2021. Danke für die Antwort.

      Das nur Frage 5 mit dem Forum insgesamt zu tun hat war mir nicht bewusst, da alle diese Fragen beim probehalber Ausfüllen der Steuererklärung in MeinElster aufgetaucht sind, da sie in den Formularen erfragt werden. Aber dann weiß ich beschied, dass es hier nur um rein technische Dinge geht und nicht um inhaltliche und werde mich mal nach anderen Foren umsehen.

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        Wenn du dich selbständig gemacht hast, hast du ja sicher den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht

        und weißt, dass du deinen Gewinn mit einer EÜR ermitteln und als Kleinunternehmer in aller Regel auch eine Umsatzsteuererklärung für

        das Jahr 2020 abgeben musst. Das ist alles mit Mein ELSTER möglich.

        Was deine Frage 3 angeht: Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer! Im Jahr 2020 kannst du nur die Betriebsausgaben geltend machen,

        die 2020 entstanden sind..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

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