Guten Tag,
ich hoffe ich bin an dieser Stelle im Forum richtig.
Ich habe mir viel im Inetrnet durchegelsen, aber ein paar Sachen sind mir dennoch unklar. Leider wurde Corona-bedingt das Seminar der Uni zu dem Thema abgesagt.
Grundlegend: Ich studiere seit 09.2017 und habe mich 02.2020 in dem selben Bereich selbstständig gemacht, vorerst um die praktische Erfahrung zu sammeln und mir das Studium weiter zu finanzieren. Mein Umsatz liegt seit Februar also "nur" bei knapp 6000€. Gerne möchte ich so lange wie möglich in der Familienversicherung bleiben.
1. ich habe diverse verschiedene Angaben zum maximalen Gewinn pro Monat, um in der Familienversicherung zu bleiben gehört/gelesen. Auch die KV selber war sich unsicher und meinte einfach einreichen und dann können sie es mir sagen. Hilft mir rückwirkend natürlich wenig. Also sagte sie noch was von 450€ Job geht ja, aber bei selbstständiger Arbeit liegt der wohl niedriger, 420€ vermutete sie. Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation und hat Erfahrungswerte? (Ich bin bei der Barmer)
2. Kann ich mein Arbeits-/Wohnzimmer in meiner WG als Büro absetzten? Dort mache ich alles an organisatorischem und lagere auch meine Arbeitskleidung- und material. (sonst bin ich beim Kunden unterwegs)
3. Was genau zählt denn zu den Vorbereitungskosten? Der Beginn meines Studiums? Also Semesterbeiträge seit 09.2017? Oder erst seit meinem ersten Schein, der Voraussetzung für die Ausführung meiner Arbeit ist (09.2018)?
- ich habe mit meinen Scheinen auch schon von ca. 08.2019 - 01.2020 in einem Betrieb mit gleichem Arbeitsfeld auf 450€ Basis gearbeitet. Zählen Arbeitskleidungskosten, eben die genannten Scheine etc. aus der Zeit? Bzw wie kann ich bei PSA den Wert bei Übernahme berechnen. Gelesen habe ich Vergleichspreise von gebrauchten Sachen im Internet nehmen. Bei PSA schwer möglich.
4. Wie sieht das aus mit Unterhalt und Kindergeld? Im Internet habe ich nur was zu den Eltern gefunden. Wenn ich jetzt aber als Kind noch Unterhalt von meinem Vater bekomme (der aber lange nicht zum leben reicht) und Kindergeld, muss ich das dann angeben? (V.a. interessant wegen der KV)
5. und noch eine letzte grundlegende Frage. Ab wann kann ich das Formular für 2020 bei Elster ausfüllen? Ab dem 01.01. 2021?
Vielen Dank schonmal an Alle, die sich die Zeit nehemn und die Mühe machen mir zu helfen
ich hoffe ich bin an dieser Stelle im Forum richtig.
Ich habe mir viel im Inetrnet durchegelsen, aber ein paar Sachen sind mir dennoch unklar. Leider wurde Corona-bedingt das Seminar der Uni zu dem Thema abgesagt.
Grundlegend: Ich studiere seit 09.2017 und habe mich 02.2020 in dem selben Bereich selbstständig gemacht, vorerst um die praktische Erfahrung zu sammeln und mir das Studium weiter zu finanzieren. Mein Umsatz liegt seit Februar also "nur" bei knapp 6000€. Gerne möchte ich so lange wie möglich in der Familienversicherung bleiben.
1. ich habe diverse verschiedene Angaben zum maximalen Gewinn pro Monat, um in der Familienversicherung zu bleiben gehört/gelesen. Auch die KV selber war sich unsicher und meinte einfach einreichen und dann können sie es mir sagen. Hilft mir rückwirkend natürlich wenig. Also sagte sie noch was von 450€ Job geht ja, aber bei selbstständiger Arbeit liegt der wohl niedriger, 420€ vermutete sie. Hat vielleicht jemand eine ähnliche Situation und hat Erfahrungswerte? (Ich bin bei der Barmer)
2. Kann ich mein Arbeits-/Wohnzimmer in meiner WG als Büro absetzten? Dort mache ich alles an organisatorischem und lagere auch meine Arbeitskleidung- und material. (sonst bin ich beim Kunden unterwegs)
3. Was genau zählt denn zu den Vorbereitungskosten? Der Beginn meines Studiums? Also Semesterbeiträge seit 09.2017? Oder erst seit meinem ersten Schein, der Voraussetzung für die Ausführung meiner Arbeit ist (09.2018)?
- ich habe mit meinen Scheinen auch schon von ca. 08.2019 - 01.2020 in einem Betrieb mit gleichem Arbeitsfeld auf 450€ Basis gearbeitet. Zählen Arbeitskleidungskosten, eben die genannten Scheine etc. aus der Zeit? Bzw wie kann ich bei PSA den Wert bei Übernahme berechnen. Gelesen habe ich Vergleichspreise von gebrauchten Sachen im Internet nehmen. Bei PSA schwer möglich.
4. Wie sieht das aus mit Unterhalt und Kindergeld? Im Internet habe ich nur was zu den Eltern gefunden. Wenn ich jetzt aber als Kind noch Unterhalt von meinem Vater bekomme (der aber lange nicht zum leben reicht) und Kindergeld, muss ich das dann angeben? (V.a. interessant wegen der KV)
5. und noch eine letzte grundlegende Frage. Ab wann kann ich das Formular für 2020 bei Elster ausfüllen? Ab dem 01.01. 2021?
Vielen Dank schonmal an Alle, die sich die Zeit nehemn und die Mühe machen mir zu helfen
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