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Home Office wegen Corona, was kann man absetzen?

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    Home Office wegen Corona, was kann man absetzen?

    Hallo,

    das Covid-19 hat viele von uns zum Home-Office verdonnert. Beziehungsweise haben viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Home-Office gebeten.

    Ich gehöre zu der Gruppe, die sehr sehr oft von Zuhause aus arbeiten musste.

    Das ist eindeutig auch aus der Stromrechnung zu sehen: Nie habe ich so viel Strom in einem Jahr bezahlt, wie in 2020.
    Ich wohne zudem in einer sehr kleinen Wohnung und musste in einem Zimmer arbeiten, das - rechtlich gesehen - nicht als Arbeitszimmer geltend gemacht werden könnte. Es war auch überhaupt kein Problem, da ich vor Corona in meinem Büro gearbeitet habe.

    Gibt es die Möglichkeit, das Zimmer als Arbeitzimmer in meiner nächsten Steuererklärung für 2020 geltend zu machen?
    Kann ich die Stromkosten, zumindest teilweise, absetzen?

    Ich gehe davon aus, dass mein Arbeitgeber überhaupt kein Problem hätte, seine Home-Office Verordnung zu bescheinigen.

    Danke im Voraus
    Gruß
    Zuletzt geändert von dydavide; 17.12.2020, 20:27.

    #2
    Hallo,

    https://www.steuern.de/homeoffice-absetzen.html

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Das sind steuerliche Fragen, welche hier grundsätzlich nicht beantwortet werden sollen/dürfen.

      Wie in dem LInk von FIGUL beschrieben gibt es aber eine Home-Office Pauschale von 5 € pro Arbeitstag im HO bis maximal 600 €.
      Nach meiner Auffassung ist diese jedoch ein schlechter Witz, da die 5 Euro lediglich einer Entfernungspauschale für eine Entfernung von 16-17 Kilometern entsprechen. Somit kann jeder Arbeitnehmer der üblicherweise arbeitstäglich mehr als diese Entfernung fährt bei der Steuererklärung 2020 mit einer Steuernachzahlung oder zumindest einer geringeren Erstattung rechnen wenn er anstatt auf die Arbeit zu fahren im HO war. Denn Entfernungspauschale gibt es nicht an HO Tagen.

      Weiterhin ist seitens der Verwaltung auch noch nicht geklärt, ob und ggf wie die HO Tage nachzuweisen sind.

      2020 war somit coronabedingt für viele (auch finanziell) ein bescheidenes jahr und mit der Steuererklärung 2020 wird es nicht besser.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Eine sehr logische Frage. Aber ich denke, der Impfstoff wird wahrscheinlich Ende Februar kommen und es ist möglich, dass alles normal ist.

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          #5
          §11 EStG beachten, 2020 ist noch nicht zu Ende, 2021 hat noch nicht gegonnen!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            Weiß man denn schon in welchem Elster Feld man die max 120 Home-Office Arbeitstage eintragen muss?

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              #7
              Hallo,

              was meinst du wohl?
              Ich vermute ganz stark unter Werbungskosten

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                Da es keine spezielle Zeile dafür gibt, wirst du die Pauschale in der Anlage N unter Weitere Werbungskosten erklären müssen.

                Die tatsächliche Zahl der Tage kannst du ja im Textfeld mit eintragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Das sind steuerliche Fragen, welche hier grundsätzlich nicht beantwortet werden sollen/dürfen.
                  Hallo,
                  kann ich wissen, warum die Frage hier nicht beantwortet werden sollte/dürfte?

                  Es versteht sich von selbst, dass man sich hier eine unverbindliche Antwort wünscht. Ich verstehe nicht, welche Straftat man begeht, wenn man die Frage bzgl. Home Office stellt.

                  Zudem beantwortet der Link von FIGUL die Frage ausführlich und klar.

                  Jedenfalls, danke für die ausführliche Antwort.

                  Gruß
                  D.

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                    #10
                    kann ich wissen, warum die Frage hier nicht beantwortet werden sollte/dürfte?
                    Es gibt in Deutschland ein Steuerberatungsgesetz. Dort ist genau geregelt, wer zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

                    Konkrete, auf den Einzelfall bezogene Steuerberatung, ist deshalb hier im Forum nicht erlaubt.

                    Ausfüllhilfe
                    für die elektronische Steuererklärung darf natürlich geleistet werden, das ist auch der Hauptzweck des Forums.

                    Hinweise auf öffentlich allgemein zugängliche Quellen sind meines Erachtens zulässig. Das wird hier auch praktiziert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                      ...
                      Nach meiner Auffassung ist diese jedoch ein schlechter Witz, da die 5 Euro lediglich einer Entfernungspauschale für eine Entfernung von 16-17 Kilometern entsprechen. Somit kann jeder Arbeitnehmer der üblicherweise arbeitstäglich mehr als diese Entfernung fährt bei der Steuererklärung 2020 mit einer Steuernachzahlung oder zumindest einer geringeren Erstattung rechnen wenn er anstatt auf die Arbeit zu fahren im HO war. Denn Entfernungspauschale gibt es nicht an HO Tagen.

                      Weiterhin ist seitens der Verwaltung auch noch nicht geklärt, ob und ggf wie die HO Tage nachzuweisen sind.

                      2020 war somit coronabedingt für viele (auch finanziell) ein bescheidenes jahr und mit der Steuererklärung 2020 wird es nicht besser.
                      Was genau ist dein Problem?? An jedem Tag Corona Homeoffice sparst du deine km also Sprit also Geld. Und du sparst mehr als das was du beim absetzen gewonnen hättest. Man kann die 600 Euro tatsächlich als Nettigkeit des Staates für etwas mehr Wasser und Stromverbrauch anerkennen. Und auch total ausreichend. Wer sich ein bisschen auskennt weiß dass beim Absetzen in der Regel rund 1/3 des absetzbaren Betrages (bei Otto Normal Verbraucher), also pro Tag von 5 Euro sagen wir rund 1,70 echtes Geld übrigbleibt, mehr als ausreichend für die Wasser/Strom Differenz, das kann ich dir versichern. Und trotzdem noch den Sprit gespart, Je mehr km je besser der Gewinn im Corona Jahr.
                      Bezüglich Nachweis, man sollte grundsätzlich nachweisen können. Aber abgesehen davon gehe ich trotzdem davon aus dass es ohne Nachweis anerkannt wird. Denn wenn ich für jeden abgesetzten Corona Homeoffice Tag entsprechend weniger Kilometertage in den Werbungskosten eintrage (rechnerische Ehrlichkeit) ist es bei besagten mindestens 16-17 km sowieso schon für den Staat günstiger. Warum sollte er da also Nachweise verlangen? Hängt natürlich von der Tätigkeit ab. Ein Maurer wird sicherlich nachweisen müssen ;-) Ein Angestellter im Büro ist da sicherlich ziemlich glaubhaft. Klar Stichproben kann es auch geben.

                      Grüße
                      Grüße C.

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                        #12
                        Eine kurze Frage: ich habe eine doppelte Haushaltsführung (Stadt B). Es handelt sich um ein kleines Zimmer mit Schreibtisch und Bett (Badezimmer und Küche auch). Mein Wohnsitz ist dennoch in A.
                        Die doppele Haushaltsführung wurde in der Vergangenheit immer von Finanzamt als solche anerkannt.

                        Wegen Corona habe ich die doppelte Haushaltsführung (B) in Home-Office Büro umgerüstet.
                        Wo kann ich die Home-Office Pauschale eintragen?
                        Zwei Felder kommen für mich in Frage:
                        1) Häusliches Arbeitszimmer: Da mein Zimmer in B nicht die Anforderungen eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllt, befürchte ich, dass das Finanzamt die Home-Office Pauschale nicht anerkennt.
                        2) Doppelte Hausführung "Sonstige Aufwendungen": Allerdings bin ich nicht wirklich sicher, ob dieses Feld das richtige ist.

                        Vielen Dank!
                        Gruß

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                          #13
                          Erkläre es unter Weitere Werbungskosten und nicht bei der doppelten Haushaltsführung und auch nicht beim häuslichen Arbeitszimmer.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,

                            ich habe 14 km Arbeitsweg, fahre mit den ÖPNV und zahle da 756,00 € im Jahr. Jetzt bin ich schon seit Ewigkeiten 2 Tage in der Woche in der Firma, 3 Tage im Homeoffice. Die Monatskarte kann ich daher nicht kündigen. Kann ich beides geltend machen?

                            Viele Grüße
                            Nana

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                              #15
                              Kann ich beides geltend machen?
                              Das ÖPNV-ABO trägst du unter der Entfernungspauschale ein, deine Homeoffice-Tage mal 5,00 €, maximal 600,00 € unter weitere Werbungskosten.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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