Hallo Community,
Ich befinde mich in meiner Erstausbildung (Studium) und arbeite (seit März) nebenbei als Werkstudent. Zusätzlich habe ich in den Monaten Januar und Februar 2019 ein Pflichtpraktikum (von der Uni vorgegeben) in der Firma gemacht, in der ich nun anschließend auch als Werkstudent arbeite.
Durch die Corona-Situation habe ich in diesem Jahr sehr viel gearbeitet und somit den Steuerfreibetrag deutlich überschritten. Nun möchte ich möglichst viele Sonderausgaben geltend machen.
Da ist eine Frage im Bezug auf die Entfernungspauschale aufgetaucht.
Gilt in meinem "Hauptberuf" als Student weiterhin die Uni als "erste Tätigkeitsstelle" obwohl ich aufgrund der Quasi nicht existierenden Präsenzpflicht quasi nie in der Uni war? Oder ist dann die Firma die erste Tätigkeitsstelle?
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!
Ich befinde mich in meiner Erstausbildung (Studium) und arbeite (seit März) nebenbei als Werkstudent. Zusätzlich habe ich in den Monaten Januar und Februar 2019 ein Pflichtpraktikum (von der Uni vorgegeben) in der Firma gemacht, in der ich nun anschließend auch als Werkstudent arbeite.
Durch die Corona-Situation habe ich in diesem Jahr sehr viel gearbeitet und somit den Steuerfreibetrag deutlich überschritten. Nun möchte ich möglichst viele Sonderausgaben geltend machen.
Da ist eine Frage im Bezug auf die Entfernungspauschale aufgetaucht.
Gilt in meinem "Hauptberuf" als Student weiterhin die Uni als "erste Tätigkeitsstelle" obwohl ich aufgrund der Quasi nicht existierenden Präsenzpflicht quasi nie in der Uni war? Oder ist dann die Firma die erste Tätigkeitsstelle?
Vorab vielen Dank für eure Hilfe!