Zwei Kleingewerbe angemeldet

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  • JenAnn
    Neuer Benutzer
    • 20.12.2020
    • 6

    #1

    Zwei Kleingewerbe angemeldet

    Hallo zusammen,

    ich habe mein zweites Kleingewerbe angemeldet. Muss ich mich nun für das 2. Gewerbe auch nochmal bei Elster registrieren oder kann ich mein 2. Gewerbe über mein vorhandenen account hinzufügen?
    Die Steuererklärung kann ich ja für beide Gewerbe und meine hauptberufliche Tätigkeit zusammen machen, das sollte ja kein Problem sein, denke ich. Nur mit dem 2. Gewerbe komm ich nicht ganz klar, da ich ja dann wieder eine neue Steuernummer bekomme, oder?

    LG Jenny
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    du gibst für jedes Unternehmen eine eigene EÜR ab mit der jeweiligen Steuernummer.
    Eine Registrierung genügt.
    Beide Unterehmen zusammen dürfen 22000.- Umsatz nicht überschreiten.
    Das weisst du?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • JenAnn
      Neuer Benutzer
      • 20.12.2020
      • 6

      #3
      Hallo Figul,

      ja, das weiß ich. Ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das 1. Gewerbe weiterführe, je nachdem, wie sich alles entwickelt. Das heißt ich muss aktuell für das 2. Gewerbe nichts machen? Oder kann ich irgendwie die Jahresplanung, die ich ja abgeben muss, über meinen einen account für beide Gewerbe machen?

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        was verstehst du unter Jahresplanung?
        Du brauchst nur einen Account

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • JenAnn
          Neuer Benutzer
          • 20.12.2020
          • 6

          #5
          Ich musste ja bei der Anmeldung bei Elster für das Gewerbe eine Planung abgeben mit vor. Einnahmen etc. (Also nicht die USTVA). Ich kann grad nicht schauen, wie das geheißen hat, da ich grad keine serververbindung bekomme

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            die Planung hast du doch schon abgegeben bei der Gewerbeanmeldung.
            Was willst du noch?
            Der geschätzte Umsatz kommt in die Umsatzsteuererklärung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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            • JenAnn
              Neuer Benutzer
              • 20.12.2020
              • 6

              #7
              Ne, eben nicht. Ich habe die Gewerbeansiedlung online gemacht, da kam aber die Planung nicht. die Planung habe ich beim letzten mal auch über Elster gemacht

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                meinst du :
                Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

                und was meinst du mit Gewerbeansiedlung?
                Ich verstehe nicht was genau du willst

                Gruß FIGUL


                Gruß FIGUL

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 46017

                  #9
                  Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird JenAnn wohl meinen. Den sollte man bei Aufnahme eines weiteren Gewerbes meiner Meinung nach

                  erneut einreichen. Wenn beide Gewerbe artverwandt sind, dürfte dem Finanzamt in der Regel eine EÜR ausreichen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • JenAnn
                    Neuer Benutzer
                    • 20.12.2020
                    • 6

                    #10
                    Charlie24 genau das meine ich! Wenn ich das über meinen bestehenden Account mache, gilt das dann für das ursprüngliche Gewerbe oder kann ich das neue angeben? Da finde ich leider keine Infos auf der Seite. Ich kann das ja schon nochmal ausfüllen aber worauf es sich dann bezieht, ist nicht erkenntlich

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 46017

                      #11
                      Dein Elster-Konto bzw. Account enthält keine Informationen zur Art deines Gewerbes. Dazu machst du doch Angaben in dem Fragebogen selbst.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • JenAnn
                        Neuer Benutzer
                        • 20.12.2020
                        • 6

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Dein Elster-Konto bzw. Account enthält keine Informationen zur Art deines Gewerbes. Dazu machst du doch Angaben in dem Fragebogen selbst.
                        Genau. Aber wenn ich jetzt das Formular ausfülle, wird das dann verstanden, dass es ein neues, zusätzliches Gewerbe ist? Oder wird es irgendwie meinem bestehenden Gewerbe zugeordnet?

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 46017

                          #13
                          Genau. Aber wenn ich jetzt das Formular ausfülle, wird das dann verstanden, dass es ein neues, zusätzliches Gewerbe ist?
                          Du musst doch unter 12 Bisherige betriebliche Verhältnisse auch Angaben zu deiner bisherigen gewerblichen Tätigkeit machen.

                          Das wird schon verstanden!
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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