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Einnahme nach Betriebsaufgabe

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    Einnahme nach Betriebsaufgabe

    Hallo! Nach der Aufgabe eines Betriebes als Freiberufler vor 3 Jahren habe ich eine nachträgliche Zahlung erhalten. Wie gehe ich damit in der Steuererklärung um?

    #2
    Wenn du damals in der Aufgabebilanz keine entsprechende Forderung gebucht hattest oder das Finanzamt auf die Aufgabebilanz verzichtet hatte,

    wirst du das jetzt als Gewinn versteuern müssen. Eventuell muss auch noch Umsatzsteuer angemeldet werden.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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