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Steuer-Nachzahlung?!

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    Steuer-Nachzahlung?!

    Hallo zusammen,

    ich bin Beamter beim Land Baden-Württemberg und mache derzeit meine Steuererklärung für das Jahr 2016.

    Ich verwende hierfür das Programm tax 2017, das mir von Anfang an das prognostizierte Ergebnis meiner Steuererklärung anzeigt. Ich habe nun lediglich die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen und sofort wird mir eine Nachzahlung in Höhe von 543,53 € angezeigt.

    Bei meinem Bruttoarbeitslohn von 26730,21 € errechnet das Programm eine Einkommenssteuer in Höhe von 4086,00 €. Abgeführt wurden laut Lohnsteuerbescheinigung jedoch nur 3610,00 €.
    Das gleiche ist es bei Solidaritätszuschlag (errechnet: 224,73 € / abgeführt: 195,28 €) und Kirchensteuer rk (326,88 € / 288,80 €). So ergibt sich laut dem Programm eine Nachzahlung in Höhe von 543,53 €.
    Weitere Einkünfte hatte ich nicht.

    Als absoluter Laie frage ich mich: Wie kann das sein? Hat mein Arbeitgeber, das Land BW, tatsächlich für mich zu wenige Steuern abgeführt, und ich soll sie jetzt nachzahlen plus Zinsen?!

    Ich hoffe sehr dass ich hier irgendwo einen Denkfehler habe.

    Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

    #2
    Bist du schon auf die Idee gekommen, die Beiträge zu deiner Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung einzugeben?

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      #3
      Hallo,

      Warst du ganzjährig Beamter.
      War in Punkt 28 der LstBesch ein Eintrag?
      Hast du die von deiner KK bestätigten Einträge eingetragen?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Oder hast du Anspruch auf freie Heilfürsorge? Dann wäre die Nachzahlung ganz normal. Dein Arbeitgeber muss nämlich

        beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigen (siehe Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung)
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Oder hast du Anspruch auf freie Heilfürsorge? Dann wäre die Nachzahlung ganz normal. Dein Arbeitgeber muss nämlich

          beim Lohnsteuerabzug die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigen (siehe Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung)
          Ja, ich habe Anspruch auf Freie Heilfürsorge! Beiträge zur KK habe ich nicht.

          Aber wieso ist in diesem Fall eine Nachzahlung ganz normal? Warum wird nicht automatisch die korrekte Steuer abgeführt, wenn diese sich so einfach berechnen lässt?

          Warst du ganzjährig Beamter.
          War in Punkt 28 der LstBesch ein Eintrag?
          Ich war ganzjährig Beamter. Unter Punkt 28 steht bei mir ein Betrag von 1893,48 €.



          Ich bin soweit ich weiß auch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wenn ich nun also keine abgeben würde, würden dem Staat berechtigte Steuereinnahmen entgehen?
          Zuletzt geändert von peanutbutter; 26.12.2020, 14:49.

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            #6
            Aber wieso ist in diesem Fall eine Nachzahlung ganz normal?
            Weil dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, beim Lohnsteuerabzug eine Mindestvorsorgepauschale von 12%, höchstens 1.900 €

            als steuerfrei zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast. Es gibt da keine Ausnahmeregelung.

            Ich bin soweit ich weiß auch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.
            Entgegen deiner Meinung bist du sehr wohl verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung für 2016 hättest du bis 31.05.2017

            einreichen müssen. Deine Verpflichtung ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

            Wenn du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. Haftpflichtversicherungen (auch für ein KFZ) usw. geltend machen kannst,

            kommst du von der Nachzahlung zuzüglich Nachzahlungszinsen nicht weg. Daneben drohen erhebliche Verspätungszuschläge!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, vielen Dank dir für die Aufklärung.

              Zum Glück weiß ich jetzt auch Bescheid über die Vorsorgeaufwendungen. Ich habe auch noch eine Menge an Werbungskosten abzusetzen, sodass ich am Ende auf jeden Fall im Plus sein werde.

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                #8
                Zitat von peanutbutter Beitrag anzeigen
                Ich habe auch noch eine Menge an Werbungskosten abzusetzen, sodass ich am Ende auf jeden Fall im Plus sein werde.
                Das wird dich 2016 noch retten, da irgendwann eingeführt wurde, dass der Verspätungszuschlag mindestens 25€ je Monat ist, auch ohne Nachzahlung von Steuer, solltest du die späteren Jahre dringend angehen.
                Vorausgesetzt, der Bearbeiter ist pfiffig genug, die Abgabepflicht zu erkennen.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Weil dein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, beim Lohnsteuerabzug eine Mindestvorsorgepauschale von 12%, höchstens 1.900 €

                  als steuerfrei zu berücksichtigen. Das gilt auch dann, wenn du Anspruch auf freie Heilfürsorge hast. Es gibt da keine Ausnahmeregelung.


                  Entgegen deiner Meinung bist du sehr wohl verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Erklärung für 2016 hättest du bis 31.05.2017

                  einreichen müssen. Deine Verpflichtung ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

                  Wenn du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. Haftpflichtversicherungen (auch für ein KFZ) usw. geltend machen kannst,

                  kommst du von der Nachzahlung zuzüglich Nachzahlungszinsen nicht weg. Daneben drohen erhebliche Verspätungszuschläge!
                  Verstehe ich richtig, dass die Verpflichtung zur Steuererklärung sich durch den Erhalt der freien Heilfürsorge begründet?

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                    #10
                    Hallo,

                    steht so im Hinweis von Charlie24
                    Hast du nicht angeklickt?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      Verstehe ich richtig, dass die Verpflichtung zur Steuererklärung sich durch den Erhalt der freien Heilfürsorge begründet?
                      Nicht ganz, aber bei Freier Heilfürsorge werden keine Beiträge zur Krankenversicherung geleistet, so dass die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte

                      Mindestvorsorgepauschale praktisch immer höher ausfällt als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. Damit greift § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Die Erklärungsabgabepflicht besteht nicht wegen freier Heilfürsorge, sondern sie besteht in den Jahren, in denen Deine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosigkeits-, EU-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen und bestimmte Rentenversicherungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 und 3a EStG) niedriger sind als der Wert laut Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Wenn du jetzt beispielsweise also eine private Krankenzusatzversicherung mit einer Jahresprämie von 2.000 € hättest, bestände keine Pflicht.

                        Du solltest mal auch die Vor- und Folgejahre prüfen, ob Du da nicht das selbe Problem hast ...

                        Der Pflichtverspätungszuschlag gilt erstmals ab dem Zeitraum 2018.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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