Hallo, ich habe eine Frage und hoffe, dass dazu jemand genauere Informationen hat. Und zwar ist mein Großvater dieses Jahr verstorben und hatte eine Strafe für eine Steuerhinterziehung gezahlt. Nun soll meine verwitwete Großmutter diese Strafe monatlich weiterzahlen. Ist das wirklich so, dass man die Schuld des Ehepartners weiterzahlt? Auch wenn sie nichts von ihm geerbt hat bzw nicht der Erber ist?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Erbe von Steuerhinterziehung
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Wenn sie das Erbe ausgeschlagen hat, wird sie nicht herangezogen werden können, es sei denn, die Großeltern wurden gemeinsam wegen Steuerhinterziehung
bestraft. Aber das sind Rechtsfragen, die hier im Forum nicht beantwortet werden können und dürfen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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