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Kann AG sonstige/andere Daten einsehen?

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    Kann AG sonstige/andere Daten einsehen?

    Hallo und frohes neues Jahr,
    meine Frage ist:
    Kann mein AG (Kommunale Behörde) bei der Finanzverwaltung einsehen, ob ich ein Gewerbe betreibe und in welchem Umfang sich meine Umsätze befinden?
    Falls nicht automatisch möglich, gäbe es eine Auskunftspflicht der Finanzverwaltung auf Antrag?
    Eine Bitte, da es oft in Foren abschweift: Wieso weshalb warum ich das frage? - Ich habe meine Gründe und die möchte ich hier nicht breittreten....bitte nur die technische Seite/Frage beantworten.
    Herzlichen Dank

    #2
    Kann mein AG (Kommunale Behörde) bei der Finanzverwaltung einsehen, ob ich ein Gewerbe betreibe und in welchem Umfang sich meine Umsätze befinden?
    Falls nicht automatisch möglich, gäbe es eine Auskunftspflicht der Finanzverwaltung auf Antrag?
    Die Frage hat nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun und mit der Lohnsteuerbescheinigung schon überhaupt nichts !

    Für gewöhnlich brauchen Angehörige des öffentlichen Dienstes eine Nebentätigkeitsgenehmigung, ausgenommen ist i, d. R. die Verwaltung des eigenen Vermögens
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nein
      Kann er nicht
      Gibt ja auch keine Rechtsgrundlage dafür.

      Kommentar

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