Hallo, im EÜR wurde Soforthilfe schon zum Gewinn hinzugerechnet. Diesen zu versteuernden Gewinn habe ich in meiner Einkommensteuererklärung eingetragen. Nun wolte das Programm, dass ich die Soforthilfe nochmals dort eintrage. Wird das jetzt nochmal zum zu versteuernden Gewinn hinzugerechnet?
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Nun wolte das Programm, dass ich die Soforthilfe nochmals dort eintrage. Wird das jetzt nochmal zum zu versteuernden Gewinn hinzugerechnet?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
das ist interessant. Wo taucht bei dir die Soforthilfe auf? Ich bin gerade durch mit meiner EÜR und bei mir wurde die Soforthilfe November und Dezember nicht automatisch zugerechnet.
Wenn ich das richtig gelesen habe, soll die Soforthilfe nur einkommenssteuerpflichtig sein und somit nur in der Einkommenssteuererklärung auftauchen bzw. dort angegeben werden.
Ich habe beide Soforthilfen über meinen Elster Account erhalten.
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Das Formularprogramm. Es ist halt nicht klar. Es ist ja eine Anlage Corona-Hilfen. Das zu versteuernde Einkommen in Anlage S blieb unverändert. In der Anlage Corona-Hilfen steht dann schon der Satz - in den Anlagen G, L und / oder der Einkommenssteuererklärung sowie in den jeweiligen Gewinnermittlungen als steuerpflichtige Betriebseinnahmen enthalten- Vielleicht ist es nur für die Statistik. Spätestens wenn ich den Bescheid bekomme, werde ich ja sehen ob es doppelt gemoppelt wurde. Danke für deine Mühe.mfg R.
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Aber die Erläuterung ist doch eindeutig: Das ist eine nachrichtliche Angabe, mit der du auch bestätigst, dass du die Hilfen korrekt erklärt hast.Freundliche Grüße
Charlie24
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Zitat von rallipy Beitrag anzeigenDas Formularprogramm
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Wie heißt das denn?Freundliche Grüße
Charlie24
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