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Verrechnung von Umtäuschen bei EüR

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    Verrechnung von Umtäuschen bei EüR

    Hallo zusammen,

    ich habe mich gerade schonmal an meiner EüR für eine GbR gesetzt.
    Prinzipiell ist das ja alles ziemlich simple, Einnahmen gegen die Ausgaben stellen und fertig, bei mir sogar noch ohne Umsatzsteuer.
    Nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich mit Umtauschen verfahren soll.


    Beispiel: Ein Kunde hat etwas für 30€ gekauft, was er nun wieder umtauscht.

    Schreibe ich die 30€ einmal als Gewinn und einmal aus Ausgabe aus oder nehme ich das einfach dann aus meinem Umsatz/Einnahmen wieder heraus?

    Für den Gewinn ändert sich natürlich nichts, aber habe ich nun 30€ Einnahmen und Ausgaben am Jahresende oder 0€ Einnahmen und Ausgaben?


    Des Weiteren gibt es noch für Mein Konto immer monatlich eine Gebühr, die erhoben und in gleichem Maße einen tag später wieder erstattet wird, wenn ich eine bestimmte Anzahl an Überweisungen getätigt habe. Hier auch genau die gleiche Frage, muss ich beides als Einnahme und Ausgabe angeben oder kann ich das weglassen, weil es ja eigentlich nur eine neutrale Buchung war.

    Danke schonmal und liebe Grüße
    Marian

    #2
    Alle Einnahmen und alle Ausgaben, die in Bezug auf die EÜR angefallen sind, müssen erfasst werden.

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      #3
      Ich würde die Rückerstattung des Kaufpreises bei Umtausch nicht als Betriebsausgabe einstufen wollen. Das ist eine Gutschrift,

      die deine Betriebseinnahmen mindert. Wenn die Kosten des Geldverkehrs übers Jahr unterm Strich 0,00 sind, ist das eben so.

      Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen ohnehin nichts zu tun.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4

        Oh sorry, gibt es hier denn im Forum eine andere Kategorie, wo man generell steuerliche Fragen stellen kann?

        ​​​​​Mir wurde letztens hier auch so gut geholfen, deshalb dachte ich, man könnte solche Fragen auch hier in das Forum stellen.

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          #5
          Oh sorry, gibt es hier denn im Forum eine andere Kategorie, wo man generell steuerliche Fragen stellen kann?
          Nein, die gibt es nicht ! Fragen zum Steuerrecht beantwortet dir dein Steuerberater, wir dürfen hier keine Steuerberatung machen.

          Deine Frage ist aber doch trotzdem beantwortet worden.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ja, danke! Und vor allem schnell.

            Vielen lieben Dank

            Wäre cool, wenn es so ein Forum auch für Steuerfragen gäbe

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              #7
              Wird es aber nicht, da das Steuerberatungsgesetz Steuerberatung nur einem bestimmten Personenkreis erlaubt, der dann auch gleichzeitig für seine Auskünfte haftet und eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen hat.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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