Guten Abend!
Ich bin gerade etwas ratlos. Ich wurde vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und Gewinnermittlung für 2019 aufgefordert, da ich im Jahr 2019 für die Tätigkeit als Dirigent eines Musikvereins 2.700 Euro erhalten habe. Ich würde nun den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch nehmen wollen, sodass ich keine zusätzlichen Werbungskosten mehr abziehen könnte, da diese den Freibetrag nicht übersteigen. Wozu soll ich dann noch eine Gewinnermittlung abgeben? Dort führe ich ja eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch. Schreibe ich dann dort 2.700 Euro rein und ziehe einfach keine Werbungskosten mehr ab oder kann die Gewinnermittlung in diesem Fall entfallen? Da blicke ich irgendwie nicht durch...
Viele Grüße,
Marcel
Ich bin gerade etwas ratlos. Ich wurde vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und Gewinnermittlung für 2019 aufgefordert, da ich im Jahr 2019 für die Tätigkeit als Dirigent eines Musikvereins 2.700 Euro erhalten habe. Ich würde nun den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch nehmen wollen, sodass ich keine zusätzlichen Werbungskosten mehr abziehen könnte, da diese den Freibetrag nicht übersteigen. Wozu soll ich dann noch eine Gewinnermittlung abgeben? Dort führe ich ja eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch. Schreibe ich dann dort 2.700 Euro rein und ziehe einfach keine Werbungskosten mehr ab oder kann die Gewinnermittlung in diesem Fall entfallen? Da blicke ich irgendwie nicht durch...
Viele Grüße,
Marcel
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