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Übungsleiterfreibetrag und Gewinnermittlung

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    Übungsleiterfreibetrag und Gewinnermittlung

    Guten Abend!

    Ich bin gerade etwas ratlos. Ich wurde vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung und Gewinnermittlung für 2019 aufgefordert, da ich im Jahr 2019 für die Tätigkeit als Dirigent eines Musikvereins 2.700 Euro erhalten habe. Ich würde nun den Übungsleiterfreibetrag in Anspruch nehmen wollen, sodass ich keine zusätzlichen Werbungskosten mehr abziehen könnte, da diese den Freibetrag nicht übersteigen. Wozu soll ich dann noch eine Gewinnermittlung abgeben? Dort führe ich ja eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung durch. Schreibe ich dann dort 2.700 Euro rein und ziehe einfach keine Werbungskosten mehr ab oder kann die Gewinnermittlung in diesem Fall entfallen? Da blicke ich irgendwie nicht durch...

    Viele Grüße,

    Marcel

    #2
    Warum willst du keine EÜR ausfüllen ? Das ist doch nicht wirklich schwierig. Schau dir das Formular für 2019 an, insbesondere

    auch die Zeilen 91 und 94
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es geht mir nicht darum, dass ich es nicht will, sondern nicht verstehe, warum das nötig ist. Ich kann ja dort gar nichts eintragen, wenn ich den Freibetrag nutze, da ich keine Werbungskosten mehr abziehen darf. Ansonsten kriege ich einen Verlust raus.
      Zuletzt geändert von marcel.8498; 12.01.2021, 18:57.

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        #4
        ... sondern nicht verstehe, warum das nötig ist. Ich kann ja dort gar nichts eintragen,
        Das Finanzamt weiß doch nicht, wie hoch deine Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben waren. Also fordert es eine Gewinnermittlung an.

        Es reicht, wenn du in der EÜR deine Betriebseinnahmen erklärst und den steuerfreien Betrag in die Zeile 91 einträgst.

        Betriebsausgaben musst du ja nicht erklären. Im Jahr 2019 waren im Übrigen maximal 2.400,00 € steuerfrei !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Schon klar, ich komme aber sowieso nicht über den Grundfreibetrag... wenn ich nicht aufgefordert worden wäre, hätte ich ja gem. § 54 S. 1 Nr.2a EStDV gar keine Erklärung abgeben müssen. Ich bin Student und habe sonst keine weiteren Einkünfte.
          Zuletzt geändert von marcel.8498; 12.01.2021, 20:42.

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            #6
            Du bist aber aufgefordert worden, also gib die angeforderten Erklärungen einfach ab. Das dauert mit Erfassung der Stammdaten 2 x 15 Minuten.

            In der Anlage S musst du den Übungsleiterfreibetrag im Übrigen auch erfassen und zwar in Zeile 44.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich empfinde das als Schikane, tut mir Leid... das ist doch den ganzen Aufwand nicht wert. Die festzusetzende Steuer beträgt 0,00 Euro. Leider ist mein Elster-Zugangscode noch nicht da. Bin mal gespannt, ob ich die Frist einhalten kann.

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                #8
                Ich empfinde das als Schikane, tut mir Leid... das ist doch den ganzen Aufwand nicht wert.
                Das mag ja sein, ist aber kein Thema des Elster-Anwender-Forums. Hier helfen Anwender anderen Anwendern bei Fragen rund um die elektronische Steuererklärung
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Nachtrag: Das Jahr 2019 kannst du auch noch mit ElsterFormular einreichen, bei der Einkommensteuererklärung geht das mit EF auch ohne Zertifikat.

                  Dann kannst du jedenfalls die Frist einhalten. Die EÜR reichst du dann eben nach, sobald du die Registrierung abgeschlossen hast.

                  Voraussetzung ist Windows, zum Download geht es hier: https://www.elster.de/eportal/infoseite/elsterformular
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Du sollst die Anlage EÜR einreichen, weil das jeder Selbständige oder Gewebetreibende zu tun hat, Du keine Sonderbehandlung verlangen kannst, das Ganze für dich keinerlei Problem darstellt, die Ausnahme für Fälle mit Einnahmen unter 17.500 € vor Jahren und somit auch bei Dir abgeschafft wurde, die Ausnahme der vollständigen Freistellung (= höchstens 2.400 €, ab 2021 3.000 €) bei Dir nicht erfüllt ist und das Finanzamt es durch die Möglichkeit von automatischen Risikoabgleichen im betroffenen Jahr und Folgejahren deutlich einfacher hat und deswegen das Ding auch wirklich haben möchte. Anderenfalls steigt die "Chance", dass das Finanzamt im nächstes Jahr sich deinen Fall genauer ansehen muss und es dann bei der eventuellen Erstattung für Dich zu Verzögerungen kommt, weil keine Vorjahresdaten abliegen, mit denen abgeglichen werden kann.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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