Wo trage ich ein wenn ich meinen Sohn finanziell beim Studium unterstütze
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Keine Ankündigung bisher.
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AW: Finanzielle Unterstützung
Sofern der Sohn das 25. LJ noch nicht vollendet hat, nur auf der Anlage KIND.
Andernfalls Anlage Unterhalt.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Bei den Werbungskosten gibt es keine Pauschalen außer den in § 9a EStG genannten.
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AW: Finanzielle Unterstützung
In der Anlage Kind sind keine Unterhaltsleistungen einzutragen. Der Unterhalt ist mit dem Kindergeldanspruch bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten.
Nur bei auswärtiger Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung gibt es zusätzlich noch einen Sonderfreibetrag.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen!
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