Finanzielle Unterstützung

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  • jurgen
    Neuer Benutzer
    • 02.08.2010
    • 3

    #1

    Finanzielle Unterstützung

    Wo trage ich ein wenn ich meinen Sohn finanziell beim Studium unterstütze
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    AW: Finanzielle Unterstützung

    Eventuell in der Einkommensteuererklärung.

    Kommentar

    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      AW: Finanzielle Unterstützung

      Bekommen Sie für Ihren Sohn Kindergeld?

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3017

        #4
        AW: Finanzielle Unterstützung

        Sofern der Sohn das 25. LJ noch nicht vollendet hat, nur auf der Anlage KIND.
        Andernfalls Anlage Unterhalt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45945

          #5
          AW: Finanzielle Unterstützung

          In der Anlage Kind sind keine Unterhaltsleistungen einzutragen. Der Unterhalt ist mit dem Kindergeldanspruch bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten.

          Nur bei auswärtiger Unterbringung eines volljährigen Kindes in Ausbildung gibt es zusätzlich noch einen Sonderfreibetrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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