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AVEÜR 2020 PV-Anlage

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    AVEÜR 2020 PV-Anlage

    Ich betreibe eine PV-Anlage seit 2011. Im Mai 2020 habe ich für die Reinigung der PV-Anlage ein mobiles Gerüst (Netto = 755 Euro) angeschafft, also kein GWG.
    Hat jemand Erfahrung, ob das Finanzamt das Gerüst für die PV-Anlage anerkennt.
    Dann könnte ich die Anschaffung in die AVEÜR aufnehmen, 11 Jahre abschreiben und die Vorsteuer in EÜR und USt-Erklärung geltend machen. Ist die Abschreibung für das Anschaffungsjahr ganz od. anteilig (8 Monate) anzusetzen ?
    Im Voraus schon einmal vielen Dank für Antworten. sualki

    #2
    Im Anschaffungsjahr dürfen nur die 8 Monate in Ansatz gebracht werden. Ob solche Ausgaben generell anerkannt werden,

    weiß ich nicht, das ist auch nicht das Thema dieses Forums. So ein Gerüst lässt sich ja auch für die Fassadenreinigung

    oder die Fassadenrenovierung einsetzen. Das Gerüst exklusiv der PV-Anlage zuzuordnen, ist m. E. nicht unproblematisch,

    mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Als GwG dürfte das Gerüst im Übrigen schon behandelt werden, die Grenze liegt bei 800,00 € ohne Umsatzsteuer!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie 24, danke für die Antwort.
        Die Zuordnung des Gerüstes zur PV-Anlage konnte ich letztes Jahr in einer fmdl. Anfrage beim örtl. zust. Finanzamt nicht verbindlich klären. Der Mitarbeiter empfahl die Geltendmachung über die Steuererklärung. Erst dann könnte verwaltungsseitig eine Entscheidung über die Zuordnung gefällt werden.
        M.E. könnte das Geltendmachen aber zu einer falschen Steuererklärung führen, was wiederum Sanktionen zur Folge hätte.
        Daher meine ursprüngliche Anfrage nach den Erfahrungen der Forumsteilnehmer.
        PS: Falls ich mich zur Geltendmachung entscheide, werde ich die 11jährige lineare Abschreibung wählen.

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          #5
          Zu einer falschen Steuererklärung führt die Geltendmachung eigentlich nicht. Wenn du es über die AfA abwickelst, führst du das

          Teil ja in deiner AVEÜR auf, so dass das Finanzamt doch gleich sieht, was du da erklärt hast.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            sualki

            Zitat: M.E. könnte das Geltendmachen aber zu einer falschen Steuererklärung führen, was wiederum Sanktionen zur Folge hätte.

            Wie kommst du darauf ?
            Das FA ändert höchstens und erklärt dir warum.
            Dann kannst du immer noch Einspruch erheben.
            oder willst du ganz was Anderes geltend machen

            Gruß FIGUL

            Gruß FIGUL

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              #7
              OK.
              Selbstverständlich mache ich das Gerüst nur über die AVEÜR und die Abschreibung geltend. Anderes liegt mir fern. Ich werde die Entscheidung des Finanzamtes in diesem Forum bekannt geben.

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