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Wie Verpflegungspauschalen eintragen?

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    Wie Verpflegungspauschalen eintragen?

    Hallo liebe Steuererklärer! ;-)

    berufsbedingt bin ich seit 2020 gelegentlich für ein paar Tage im Ausland tätig. Hierfür bekomme ich von meinem Arbeitgeber Verpflegungspauschalen (halbtags oder ganztags). Die Pauschalen liegen allerdings über den offiziellen Werten des BMF. Beispiel Österreich (Stand 2020)
    Halbtagspauschale (> 8h) Ganztagspauschale (>24h)
    BMF 27 € 40 €
    mein AG 53 € 65 €
    Differenz 26 € 25 €
    In einem Memo meines AG heißt es dazu noch:
    Der zusätliche Betrag (Differenz zw. länderspezifischer Liste und neuer Spesenpauschale) wird mit 28.12 % Steuer beaufschlagt. Der Steueraufwand wird alleine von XYZ GmbH (mein Arbeitgeber) getragen, um die Steuerfreiheit für den Arbeitnehmer zu ermöglichen.

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2020 ist allerdings die Summe aller Verpflegungsmehraufwendungen, die mein AG übernommen hat, nicht unter Punkt 20 aufführt: "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit"

    Wie muss ich nun mit den erhaltenen Verpflegungspauschalen in meiner Steuererklärung umgehen? Ich stehe da etwas auf dem Schlauch...

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand kurz Hilfestellung geben könnte! Danke im Voraus! :-)
    Zuletzt geändert von Jens_B; 19.01.2021, 21:47.

    #2
    Wie muss ich nun mit den erhaltenen Verpflegungspauschalen in meiner Steuererklärung umgehen?
    Da deine Dienstreisen für dich steuerlich ein Nullsummenspiel sind bzw. der AG den nicht steuerfreien Verpflegungsmehraufwand bereits versteuert hat,

    musst du dazu nichts erklären. Es kommt ja nichts raus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      danke für deine schnelle Antwort. Ich war nur etwas von diesem Artikel irritiert:
      https://taxfix.de/steuertipps/verpfl...ngen-absetzen/

      Hier heißt es:
      "Falls der Arbeitgeber deine Verpflegungsmehraufwendungen übernommen hat und diese auf der Lohnsteuerbescheinigung aufführt, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Tust du das nicht, wird das Finanzamt diese Entschädigungen wie zusätzliche Einnahmen versteuern."

      Kommentar


        #4
        Also damit will ich sagen: ich dachte, wenn der AG die Verpflegungsmehraufwendungen nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufführt, muss ich es in meiner Steuererklärung nochmals angeben.

        Kommentar


          #5
          Du müsstest deine Dienstreisen erklären, wenn dein AG die steuerfreien Zuschüsse unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung eingetragen

          hätte. Das hat er aber nicht, so dass du dazu auch nichts erklären musst. Da ist kein Eintrag vorhanden, der zu einer Nachversteuerung führen könnte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ok, alles klar. Dann Danke nochmals für die schnelle Hilfe! :-)

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