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Abmeldung freiberufliche Tätigkeit - Schlussbilanz

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    Abmeldung freiberufliche Tätigkeit - Schlussbilanz

    Hallo zusammen,

    ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für das Jahr 2020. Da ich zum 01.12.2020 meine freiberufliche Tätigkeit abgemeldet habe, wird jetzt eine Schlussbilanz fällig.
    Mir stellt sich nun die Frage, wie bzw. wo trage ich meine Einkünfte/Ausgaben hierfür ein? Ich habe während meiner freiberuflichen Tätigkeit lediglich ein einziges mal Einkünfte und keine Ausgaben gehabt.
    Daher dürfte die Bilanzierung alles andere als kompliziert sein.

    Sind die Zahlen in Anlage EÜR - Freiberufliche Tätigkeit - Zeile 102 oder in Anlage S - Seite 2 - Zeile 36 einzutragen?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

    #2
    Ruf bei deinem Sachbearbeiter an. In einfach gelagerten Fällen wird auf die Einreichung einer Bilanz verzichtet. Eine E-Bilanz ist nämlich etwas

    anderes als eine EÜR.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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