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KFZ-Versicherung und Monatsticket in der Steuererklärung???

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    KFZ-Versicherung und Monatsticket in der Steuererklärung???

    Hallo,

    bisher hatte immer jemand anders für mich die Steuererklärung gemacht, dass ist jetzt aber auch schon ewig her und leider nicht mehr möglich.


    Nun habe ich sogar 4 Steuererklärungen, die gemacht werden wollen (wären theoretisch sogar 5, aber damals hatte ich wegen der Trennung von meinem Mann anderer Sorgen...).

    Nun habe ich mir schon einiges zum Thema Steuern rausgesucht und mir qualmt langsam der Schädel.

    Woraus ich nicht so wirklich schlau geworden bin, ich nutzte mein Auto seit 2017 bis Mitte 2019 für den Arbeitsweg...

    ...wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich als Angestellte die Haftpflicht absetzen, aber nicht die Kaskoversicherung, richtig? Muss ich dann eigentlich die Netto- oder die Bruttokosten angeben?

    Lohnen sich diese Angabe wirklich? Ich habe festgestellt, dass mir gerade aus dem Jahr 2017 bis Mitte/Ende 2019 nicht alle Belege dazu vorliegen, in denen die einzelnen Kosten dazu aufgesplittet sind, ich hatte nämlich sehr oft Veränderungen an den Verträgen vorgenommen und müsste sonst gucken, dass ich diese noch nachfordern kann, d.h. wenn das nach der Zeit überhaupt noch möglich ist.

    Anhand von meinen Kontoauszügen sehe ich zwar sehr genau, was ich bezahlt hatte, aber das sind ja immer die Gesamtbeträge und würde mir nicht viel bringen, wenn ich nur die Haftpflicht angeben darf. Wie habt ihr das in euren Erklärungen gelöst?

    Dann habe ich seit Mitte bzw. eher Ende 2019 einen Job, in dem es keinen Sinn macht, mit dem Auto zur Arbeit zu fahren, da ich da eh keinen kostenlosen Parkplatz finden würde und die Kosten für ein Monatsticket sich in etwa mit den eines täglichen Parktickets abdecken, ich bin sogar etwas günstiger dabei mit dem Monatsticket.

    Kann man ein Monatsticket auch absetzen und darf man dann überhaupt noch die Haftpflicht für den PKW angeben, wenn ich letzteren für den Arbeitsweg nicht mehr brauche?

    Zwar würde ich diese Dinge gerne persönlich mit jemanden durchgehen, aber ich kenne nun niemanden mehr, der sich damit auskennt und auch wenn ich die Erklärung theoretisch nicht machen müsste....

    2017 hatte ich mit meinem Ex-Mann Steuerklasse IV/IV (ohne Faktor.).. wir hatten vorher immer getrennt die Steuer gemacht und wir hatten auch nicht vor es in Zukunft anders zu handhaben und bei IV/IV ist man ja meines Wissen auch nicht zur Abgabe einer Steuerklasse verpflichtet.

    2018 bis jetzt hatte bzw. habe ich die Steuerklasse I

    Nun werde ich für 2020 eine Steuererklärung machen müssen, da ich in diesem Jahr Kurzarbeitergeld bezogen hatte, aktuell ist dies auch noch so, weshalb ich mir finanziell gesehen nun auch einen anderen Job suchen musste... reicht einfach vorne und hinten nicht mehr, trotz Aufstockung... mein Konto ist ausgereizt :-(

    Da ich jetzt eh für 2020 eine Erklärung machen muss, möchte ich halt die Jahre, die ich nachholen kann, auch nachholen... vor allem, da ich schon weiß, dass mir die aus 2020 auch noch mal richtig weh tun wird :-(


    Ich danke schon mal für eure Antworten :-)


    Liebe Grüße





    #2
    Hallo,

    wenn deine Beiträge zur KV+PV über 1900.- liegen,
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    Auf dem Weg zur Arbeit gibst du die Tage und Entfernungskilometer ein,
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    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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