Guten Tag,
Ich habe mich letztes Jahr nebenberuflich Selbstständig gemacht, allerdings habe ich keine Einnahmen erzielt. Da ich das ganze aus finanziellen Gründen erstmal aufgeschoben habe. (Das Gewerbe ist jedoch angemeldet) Nun habe ich irgendwo gelesen das man bis 450€ garnichts machen muss, konnte aber keinen validierenden Gesetzestext dazu finden. Deßhalb meine Frage, muss ich eine Nullmeldung abgeben oder kann ich mir das ganze sparen? Vielen Dank
Ich habe mich letztes Jahr nebenberuflich Selbstständig gemacht, allerdings habe ich keine Einnahmen erzielt. Da ich das ganze aus finanziellen Gründen erstmal aufgeschoben habe. (Das Gewerbe ist jedoch angemeldet) Nun habe ich irgendwo gelesen das man bis 450€ garnichts machen muss, konnte aber keinen validierenden Gesetzestext dazu finden. Deßhalb meine Frage, muss ich eine Nullmeldung abgeben oder kann ich mir das ganze sparen? Vielen Dank
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