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Einnahmenüberschussrechnung notwendig?

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    Einnahmenüberschussrechnung notwendig?

    Guten Tag,

    Ich habe mich letztes Jahr nebenberuflich Selbstständig gemacht, allerdings habe ich keine Einnahmen erzielt. Da ich das ganze aus finanziellen Gründen erstmal aufgeschoben habe. (Das Gewerbe ist jedoch angemeldet) Nun habe ich irgendwo gelesen das man bis 450€ garnichts machen muss, konnte aber keinen validierenden Gesetzestext dazu finden. Deßhalb meine Frage, muss ich eine Nullmeldung abgeben oder kann ich mir das ganze sparen? Vielen Dank

    #2
    AW: Einnahmenüberschussrechnung notwendig?

    Zitat von houseshow Beitrag anzeigen
    Guten Tag,

    Ich habe mich letztes Jahr nebenberuflich Selbstständig gemacht, allerdings habe ich keine Einnahmen erzielt. Da ich das ganze aus finanziellen Gründen erstmal aufgeschoben habe. (Das Gewerbe ist jedoch angemeldet) Nun habe ich irgendwo gelesen das man bis 450€ garnichts machen muss, konnte aber keinen validierenden Gesetzestext dazu finden. Deßhalb meine Frage, muss ich eine Nullmeldung abgeben oder kann ich mir das ganze sparen? Vielen Dank
    Diese Frage stelle Deinem Finanzamt!
    Wenn Du es elektronisch machen sollst, können wie vielleicht weiterhelfen.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Einnahmenüberschussrechnung notwendig?

      Hast du denn die Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet?

      Wenn ja, wird natürlich eine Aussage zu Einkünften daraus erwartet. Die kann man in deinem Fall auch im Hauptvordruck (Zeile 98) machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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