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Im Minijob Klasse 6 versteuert trotz Einhaltung der Lohngrenze

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    Im Minijob Klasse 6 versteuert trotz Einhaltung der Lohngrenze

    Huhu

    Erst einmal wünsche ich euch eine gute, neue Woche!

    Ich arbeite bei einer Universitätsklinik als Minijobber.
    Mein Bruttolohn lag 2020 (vom 15.09.-31.12.) bei 1461,75€.
    In keinem Monat erreichte ich die 400€ und schon gar nicht 450€.

    Jedoch wurde ich mit Klasse 6 versteuert...
    Es gab keinerlei Zahlungen an die KV, RV oder ZV.
    Allerdings rund 200€ an Steuern.

    Auf Nachfrage wurde mir in der Personalabteilung gesagt, dass dies im öffentlichen Dienst normal sei und ich die gesamten Steuern einfach in der ELstE zurück bekommen kann.

    Stimmt das? Letztlich habe ich ja zu unrecht Steuern gezahlt...

    Falls ja, gebe ich dann den gesamten Bruttolohn dieser Tätigkeit unter Lohnsteuererklärung --> weitere Angaben und Korrekturen --> Versteuerte Beitrage, die steuerfrei/pauschal versteuert sind, an?

    Viele Grüße

    Yannick

    #2
    Zitat von crazydude Beitrag anzeigen
    Falls ja, gebe ich dann den gesamten Bruttolohn dieser Tätigkeit unter Lohnsteuererklärung --> weitere Angaben und Korrekturen --> Versteuerte Beitrage, die steuerfrei/pauschal versteuert sind, an?
    Hallo crazydude,
    wenn du vom Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast, tippst du diese einfach ab in der Anlage N.
    Das dein Arbeitgber dich pauschal besteuert und nicht in der Steuerklassse VI kannst du nur mit ihm klären.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Zitat von crazydude Beitrag anzeigen
      dass ... ich die gesamten Steuern einfach in der ELstE zurück bekommen kann
      Versprich Dir da nicht zu viel! Steuerklasse 6 verpflichtet zur Abgabe der Steuererklärung, weil sie auch zu einer Nachzahlung führen kann.

      Kommentar


        #4
        Die Abrechnung eines Minijobs auf Lohnsteuerklasse ist jedenfalls zulässig und im Universitätsbereich auch weit verbreitet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich schließe mich den Vorrednern an.

          I.ü. ist die Aussage, dass Du die Steuer über die Einkommensteuererklärung komplett zurück bekommst, sehr blauäugig dargestellt:
          Das Finanzamt rechnet im Einkommensteuerbescheid alle Deine Einkünfte aus allen Quellen -Ausnahme: tatsächlich pauschal versteuerter Arbeitslohn- zusammen und errechnet unter Anwendung Deines individuellen Steuersatzes Deine Einkommensteuer. Dann schaut es, ob Du Vorauszahlungen oder Lohnsteuern etc. gezahlt hast und rechnet diese dagegen. Wenn die höher als die festzusetzende Steuer waren, gibt es eine Erstattung, anderenfalls eine Nachzahlung. Nur wenn Deine Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Grundfreibetrag liegen (in 2020: 9.408 €) und keine Lohnersatzleistungen vorliegen, dann würdest Du tatsächlich Alles wieder erstattet bekommen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Kenne viele Unternhemen die inzwischen wieder vermehrt "Minijobber" über Lohnsteuerkarte abrechnen. Auf Grund der geringen Einkünfte fallen auch über StKl. keine Sozialabgaben an und die evtl. anfallende Steuer wird vom Arbeitslohn einbehalten. Bei einem echten Minijob zahlt der Arbeitgeber die anfallenden pauschalen Sozialabgaben und Steuern aus eigener Tasche, so dass es für den AG durchaus billiger sein kann über StKl abzurechnen anstatt einen echten Minijobber anzumelden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Gerade bei studentischen Hilfsjobs, die oft nur auf ein paar Monate befristet sind, ist es für den AG in der Regel billiger, auf Lohnsteuerklasse

              abzurechnen. Studenten sind in der Regel bereits anderweitig krankenversichert und Beiträge zur Rentenversicherung fallen bei kurzfristiger

              Beschäftigung auch nicht an.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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