Kirchensteuer - Einer ja, einer nein - Zusammen- oder getrennt veranlagen?

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  • JCB
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2021
    • 2

    #1

    Kirchensteuer - Einer ja, einer nein - Zusammen- oder getrennt veranlagen?

    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Kirchensteuer bzw zum besonderen Kirchengeld.

    Ich (zu versteuerndes Einkommen ca 100.000eur) bin nicht mehr in der Kirche. Meine Frau ( 42.000eur p.a.) ist noch in der Kirche. Wenn wir nun zusammen veranlagt werden, muss ich dann Kirchensteuer nachzahlen? Bzw muss dann ein besonderes Kirchengeld gezahlt werden?
    Die letzten beiden Jahre haben wir zusammenveranlagt die Steuererklärung abgegeben. Können wir für 2020 nun auch einzeln veranlagt werden? Hat jemand Erfahrungen in dieser Thematik?

    Danke und VG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45965

    #2
    Wie bei der Kirchensteuer gerechnet wird, hängt vom Kirchensteuergesetz des jeweiligen Bundeslands ab,

    das gilt auch für das besondere Kirchgeld, das es auch nicht in allen Bundesländern gibt.

    Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • JCB
      Neuer Benutzer
      • 25.01.2021
      • 2

      #3
      Danke für diese äußerst hilfreiche Antwort.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        du kannst die Werte für eine Einzelveranlagung mal in einen Eikommensteuerrechner eingeben.
        zu besonderen Kirchgeld findest du Hinweise im www

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45965

          #5
          Was ich vorhin vergessen habe: Zulässig ist eine Einzelveranlagung natürlich. Man hat das Wahlrecht jedes Jahr.

          Ob es Vorteile hat, kannst du am schnellsten mit einem kommerziellen Steuerprogramm nachprüfen, die berechnen das zumeist automatisch.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            Kirchensteuer zahlt ausschließlich die kirchenangehörige Person. In Ecken und Kirchen in Deutschland, die das besondere Kirchgeld erheben, zahlt die kirchenangehörige Person im Fall der Zusammenveranlagung auch Kirchensteuer auf den Unterhaltsanspruch gegenüber dem höher verdienenden Ehegatten.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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