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Korrektur ZM nach Steuerprüfung

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    Korrektur ZM nach Steuerprüfung

    Guten Morgen zusammen,

    aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung (BP) wird es zu einer Änderung der innergemeinschaftlichen Lieferungen kommen.
    Muss hier auch eine Korrektur der ZM der Vorjahre erstellt werden? Wenn ja, kann die Korrektur für das ganze Jahr sein oder muss es noch auf die einzelnen Monate verteilt werden?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Torsten Neuß

    #2
    Hallo_Toto70,
    wie hat es der Prüfer denn festgelegt lt. seinem Bericht ?
    In der Anleitung zur ZM steht eindeutig, dass der konkrete Zeitraum berichtigt werden muss, den es betrifft. Für manche Sachverhalte muss sogar ein Storno der Meldung gemacht werden.

    Tschüß

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      #3
      In der Korrektur-ZM sollen nur die korrigierten Sachverhalte gemeldet werden. Man sendet also die Korrektur-ZM für den gleichen Zeitraum wie die fehlerhafte ZM und ändert lediglich den falschen Betrag bei der betreffenden USt-ID in den richtigen Betrag. Die ursprünglich korrekten Einträge sollen in einer Korrektur-ZM nicht nochmals übermittelt werden (aber wenn man es aus technischen Gründen doch macht, stört es auch nicht). Fällt eine USt-ID komplett raus, muss man sie in der Korrektur-ZM mit dem Betrag 0 übernitteln.

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