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Auf Günstigerprüfung bei Kinderfreibetrag verzichten

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    Auf Günstigerprüfung bei Kinderfreibetrag verzichten

    Hallo zusammen,

    gibt es eine Möglichkeit, in ELSTER oder vielleicht auch erst später nach Erhalt des Steuerbescheids auf die automatische Günstigerprüfung zwischen Kindergeld/Kinderfreibetrag zu verzichten?

    Für uns würde sich rein rechnerisch der Kinderfreibetrag besser auswirken, allerdings erhalten wir zwar theoretisch das komplette Kindergeld, praktisch aber nur die Hälfte (Pflegekind). Wird das Kindergeld komplett auf die Steuer addiert und somit indirekt zurückgefordert, müssen wir etwas zurückzahlen, was wir gar nicht bekommen haben, und zahlen deshalb drauf. In der Praxis wäre daher die Berechnung ohne Freibetrag und mit Kindergeld bei uns günstiger.

    Viele Grüße
    Viola


    #2
    Hallo ViolaCgn,

    das Finanzamt führt bei der Veranlagung die Günstigerprüfung für jedes Kind separat durch, da kann z. Bsp. bei mehreren Kindern für ein Kind der Kinderfreibetrag günstiger sein und bei den zwei anderen das Kindergeld.
    Da gibt es also kein Wahlrecht -> ich nehme lieber das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag.

    Tschüß

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      #3
      Hallo ViolaCgn,
      da eh jedes Kind separat behandelt wird ist es auch bei einem Kind so.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Irgendwie weiß ich auch nicht, wie man theoretisch das ganze, aber praktisch nur das halbe Kindergeld bekommt. Eigentlich ist es doch genau umgekehrt, theoretisch bekommt jeder Elternteil das halbe Kindergeld (Anspruch) und praktisch einer das ganze (Auszahlung). Und für die Günstigerprüfung ist eh nur der Anspruch interessant.

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          #5
          Ihr erhaltet doch für das Pflegekind vom Jugendamt Pflegegeld und müsst im Ergebnis nicht für dessen Unterhalt aufkommen.

          Wenn das Kind bei euch dann noch zu einer überhöhten Steuerersparnis führen würde, wäre das eine Begünstigung, die Pflegeeltern nicht brauchen

          Der Kinderfreibetrag stellt die Mindestaufwendungen für Kinder von Steuern frei. Diese Aufwendungen haben Pflegeeltern nun mal nicht in

          gleicher Höhe wie die leiblichen Eltern. Wenn sich die Günstigerprüfung in eurem Fall aus eurer Sicht nicht optimal rechnet, ist das eben so.

          Das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert, bestimmte Sachverhalte sind vernünftigerweise gesetzlich sehr allgemein geregelt.

          Mit der elektronischen Steuererklärung hat das Thema sowieso nichts zu tun. Die Diskussion weiter fortzuführen, bringt nichts.

          Hier im Forum werden keine Gesetze gemacht und Steuerberatung ist hier ebenfalls nicht zulässig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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