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Wo gebe ich Umschulungszuschüsse vom Amt ein? Was ist der Progressionsvorbehalt?

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    Wo gebe ich Umschulungszuschüsse vom Amt ein? Was ist der Progressionsvorbehalt?

    Hallo!

    Ich habe mal eine Frage. Ein Freund hat eine Umschulung gemacht und dort lediglich einen Lohn von 8730 Euro erhalten. Das ganze war in 2014. Das Finanzamt verlangt nun nachträglich eine Steuererklärung mit dem Hinweis, dass er vom Amt Zuschüsse erlangt hat.
    Diese belaufen sich auf 8937 Euro. Auf seiner Lohnabrechnung steht, dass er für sein o.g. Gehalt keine Steuern gezahlt hat.
    Wenn er aber nun die Zuschüsse dazuzählt, dann muss er ja auf jeden Fall Steuern zahlen bzw. nun nachzahlen oder???
    Was ist dieser Progressionsvorbehalt?

    Wenn ich diese Zuschüsse im Elster-Formular eingeben möchte, wo mache ich dies?

    Kann mir jemand sagen, was nun auf ihn zukommen wird?

    #2
    AW: Wo gebe ich Umschulungszuschüsse vom Amt ein? Was ist der Progressionsvorbehalt?

    Wenn er von der Bundesagentur für Arbeit zusätzliche Leistungen erhalten hat, muss er diese höchstwahrscheinlich erklären.

    Wie das für 2014 zu erfolgen hat, kann ohne präzise Angaben zur Art der Zuschüsse nicht beantwortet werden.

    Im Jahr 2014 könnte das Zeile 29 der Anlage N oder auch die Zeile 94 des Hauptvordrucks betreffen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo gebe ich Umschulungszuschüsse vom Amt ein? Was ist der Progressionsvorbehalt?

      Zitat von SuSa80 Beitrag anzeigen
      Was ist dieser Progressionsvorbehalt?
      Progressionsvorbehalt:

      Er kommt zum tragen, wenn steuerfreie Einnahmen vorhanden sind , die nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Sie werdem jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Dies bedeutet, dass das inländische zu versteuernde Einkommen mit einem - höheren - Steuersatz besteuert wird. Dieser Steuersatz wird anhand der Steuertabelle ermittelt. Er ergibt sich fiktiv nach dem Steuersatz, der massgebend wäre, wenn es sich bei den steuerfreien Einkünften azch um normal zu versteuernde Einnahmen handeln würde. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen ohne die steuerfreien Einnahmen angwandt.
      Zuletzt geändert von ; 26.08.2019, 08:47.

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