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Abrufcode von Ehefrau nicht auffindbar

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    Abrufcode von Ehefrau nicht auffindbar

    Guten Abend zusammen,

    ich kann den Abrufcode für meine Ehefrau nicht mehr finden. In den Abrufberechtigungen ist sie hinterlegt und im vergangenen Jahr hab ich mit der gleichen Steuersoftware die Steuer gemacht und die Bescheinigungen abrufen lassen.
    Wie kann ich denn nun einen neuen Abrufcode für die Daten meiner Ehefrau anfordern bzw. kann ich das auch irgendwo unter elster.de selbst und sofort machen?

    Vielen Dank und Grüße

    Suko81

    #2
    Welche Steuersoftware verwendest du denn?

    Für 2020 kannst du im Moment sowieso keine Bescheinigungen abrufen, weder für deine Frau noch für dich. Der Abruf ist wegen eines

    Programmierfehlers derzeit gestoppt.. Die Abrufberechtigung für deine Frau kannst du direkt in Mein ELSTER überprüfen.

    Falls deine Frau unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen eingetragen ist,

    kannst du nach Behebung des momentanen Fehlers auch die Bescheinigungen deiner Frau mit deinem Abrufcode direkt in der

    Webanwendung Mein ELSTER abrufen. Einen eigenen Abrufcode für deine Frau gibt es nicht, den kannst du schon deshalb nicht finden
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich verwende den Steuer:Sparer 2021.

      Also unter deinem o.g. Link ist sie definitiv eingetragen. Aber das erklärt dann auch, weshalb der Abruf mit meinem Abrufcode nicht funktioniert. Ich hab schon an mir gezweifelt, weil ich eben auch dachte, dass ich im vergangenen Jahr für beide nur den einen Abrufcode verwendet hatte.
      Ist denn absehbar, wann der Fehler behoben sein wird?

      Und natürlich vielen Dank für deinen Hinweis!!!

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        #4
        Ist denn absehbar, wann der Fehler behoben sein wird?
        Ich habe angefragt, aber bisher noch keine Rückantwort erhalten. Stammdaten deiner Frau sind auch nicht abrufbar ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Doch, ich kann die Stammdaten auf Elster.de runterladen

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            #6
            Dann funktioniert der Bescheinigungsabruf für deine Frau grundsätzlich. Mehr als die Stammdaten geht im Moment eben nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ok, danke.
              Dann werde ich es einfach immer wieder mal versuchen.

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                #8
                Wobei ich dann nicht ganz verstehe, weshalb der Abruf als verfügbar angezeigt wird
                Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                Diese Galerie hat 1 Bilder

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                  #9
                  Wobei ich dann nicht ganz verstehe, weshalb der Abruf als verfügbar angezeigt wird
                  Die Server funktionieren technisch und liefern ja auch die Stammdaten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Erklärt das dann auch diese Fehlermeldung?

                    2021-02-01 08_45_44-Bescheinigungen abrufen.jpg

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                      #11
                      Nein, diese Fehlermeldung deutet darauf hin, dass die Registrierung bei Mein ELSTER noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

                      Kannst du dich direkt bei Mein ELSTER einloggen?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Ja, ich kann mich mit beiden Zertifikatsdateien (Ehefrau und meine eigene) bei Mein Elster einloggen.
                        Ich habe das im vergangenen Jahr auch schon genutzt mit dem Steuer:Sparer und da hat der Abruf auch funktioniert.

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                          #13
                          Ja, ich kann mich mit beiden Zertifikatsdateien (Ehefrau und meine eigene) bei Mein Elster einloggen.
                          Dann wende dich an den Support deines Steuerprogramms.

                          Warum nutzt ihr eigentlich zwei Zertifikate ? Für Ehegatten reicht doch ein ELSTER-Konto vollkommen aus.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ich hab es jetzt mal nur mit meinem Zertifikat versucht und es hat trotzdem für alle (Ehepartner und Kinder) die Bescheinigungen abgerufen. Allerdings wohl wirklich nur die Stammdaten, denn der Erstattungsbetrag bleibt bei "0" stehen.

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                              #15
                              Ich hab es jetzt mal nur mit meinem Zertifikat versucht und es hat trotzdem für alle (Ehepartner und Kinder) die Bescheinigungen abgerufen
                              Dann sollte der Bescheinigungsabruf in Mein ELSTER richtig konfiguriert sein. Du kannst das ja auch direkt in Mein ELSTER überprüfen und.

                              zwar über: Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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