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    Abfindung

    Hallo, ich habe nach der Kündigung eine Abfindung nach §9, 10 KSchG erhalten.
    Der Arbeitgeber hat das in der Steuerbescheinigung in die Spalte 3 eingetragen.
    Das stimmt doch so nicht !? Der Arbeitgeber weigert sich das zu ändern. Was kann ich tun?

    #2
    Der Arbeitgeber hat das in der Steuerbescheinigung in die Spalte 3 eingetragen.
    Meinst du unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ? Warum soll das nicht stimmen ?

    Wenn nicht ermäßigt versteuert wurde, ist das schon richtig. Optimal wäre es, wenn der AG die Abfindung

    zusätzlich unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen würde. Wenn er das auch verweigert,

    musst du deine Abrechnungsunterlagen als Beleg beim Finanzamt mit einreichen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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