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Nachtrag zur Steuererklärung

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    Nachtrag zur Steuererklärung

    Hallo,
    ich habe für das Steuerjahr 2019 den Steuerbescheid erhalten. Ist es möglich, dazu noch Belege nachzureichen? Wenn JA, soll ich dies im Rahmen des Widerspruchs tun oder ist eine andere Form erforderlich? Dazu eine zweite Frage: Oder kann ich diese Belege, das Steuerjahr 2019 betreffend, auch bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 mit einreichen? Welche Form/ Möglichkeit gibt es. Welche ist besser angebracht?
    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dieter-Otto

    #2
    Wenn du Belege nachreichen willst, weil dir der Bescheid nicht gefällt, da du etwas vergessen hast oder Dinge mangels Beleg gestrichen wurden, wirst du wohl Einspruch einlegen müssen, mindestens Antrag auf einfache Änderung stellen müssen. Aufgrund des Zu- und Abflussprinzips sind Belege für 2019 in der Erklärung 2020 nutzlos.

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