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Nebenberuflich freiberuflich als Nachhilfelehrer, wie eintragen?

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    Nebenberuflich freiberuflich als Nachhilfelehrer, wie eintragen?

    Liebe Mitforisten,

    Ende letzen Jahre dachte ich mir, ich mach neben meiner "normalen" Tätigkeit als Angestellter mal was sinnvolles, indem ich Corona-geplagten Schülern Mathe-Nachhilfe gebe.
    Jetzt habe ich den Salat und muss eine zweistellige Summe als Einnahmen aus nebenberuflicher freiberuflicher Tätigkeit in meiner Steuererklärung eintragen.

    Dazu habe ich zwei Fragen:

    1. Ich muss bei meinem Finanzamt eine gesonderte Steuernummer beantragen und kann nicht einfach meine bisherige Steuernummer auf der Rechnung angeben. richtig?

    2. Wie trage ich das Ganze denn jetzt in Anlage S ein?
    Hier steht, dass ich 25% der Einnahmen pauschal als Betriebskosten abziehen kann.
    Ich habe das ganze jetzt wie folgt eingetragen:

    Zeile 46: Gesamtbetrag 90 Euro, davon als steuerfrei behandelt: 23 Euro, Rest enthalten in Zeile(n) 4
    Zeile 4: 67 Euro

    Passt das so? Eine EÜR brauche ich für dafür hoffentlich nicht?

    Danke schon im Voraus für die Antworten!
    Guybrush

    #2
    Meiner Meinung nach muss die Betriebsausgabenpauschale in der EÜR angegeben werden.

    Du musst bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit den Fragebogen für die steuerliche Erfassung an das Finanzamt übermitteln. Dann wird Dir eine Steuernummer zugeteilt.

    Kommentar


      #3
      Wenn ich mich recht erinnere, wurde in bestimmten Fällen auf eine EÜR verzichtet. Der Gewinn liegt deutlich unter 410,00 €, da fallen ja bei einem

      AN, der keine weiteren Einkünfte hat, ohnehin keine Steuern an.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Das mit der EÜR ist wie üblich kompliziert geregelt. Bitte selbst durchlesen:

        https://steuerberater-verband.de/201...len-notwendig/
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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